öffnen den Toilettentüre von außen einer Lehrerin bei einem Jungen?
Ich habe da mal eine Frage mein Sohn hat sich im Unterricht zur Toilette abgemeldet. Nach unbestimmter Zeit kam seine Lehrerin auf die Toilette und forderte meinen Sohn auf die Türe zu öffnen. Da mein Sohn gerade auf der Toilette saß verweigerte er dies. Daraufhin öffnete die Lehrerin von außen die Türe und sah meinen Sohn mit heruntergelassener Hose, was meinem Sohn sehr peinlich war. Da es weder einen strafrechtlich verfolgbaren Tatbestand noch Gefahr in Verzug herrschte ist meine Frage ob sie das darf. Danke im Vorhinein für eure Antworten. Lg Max
Nach unbestimmter Zeit
war dies eine Stunde, zwei oder um welche Zeitspanne handelte es sich?
ja ein normaler Toilettengang so nach 10 Minuten
Wie alt ist Ihr Sohn in etwa?
14 Jahre und es besteht kein Verdacht das er mit Drogen oder derartigen dealt und noch dazu war er alleine auf der Toi
3 Antworten
Ja darf Sie.
Lehrer erleben wie auch anderes Schulpersonal immer wieder, dass auch andere Beweggründe die Schüler in die Waschräume führen als der normale Toilettengang. Von Spickzetteln, die für die anstehende Klassenarbeit auf der Toilette versteckt werden, über Mobbing von Mitschülern hin zu Delikten wie Drogenhandel oder Gewalttaten sind viele Gründe für den vermeintlichen Toilettengang denkbar.
Um derartigen Vergehen vorzubeugen, dürfen Lehrer in regelmäßigen Abständen die Toilettenräume kontrollieren. Auch bei konkreten Verdachtsmomenten darf das Lehrpersonal die Toilettenräume betreten, um die ausübenden Schüler auf frischer Tat zu ertappen und in der Folge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
ok Danke das heißt aber auch, dass der Wilküre Tür und Tor offen steht
Die Möglichkeit der Willkür gibt es überall wo Macht ausgeübt wird. Auch bei Eltern wenn es um ihre Kinder geht.
Das heißt aber nicht automatisch auch das es Willkür ist.
na ich meine ja nur wer ist schon bereit sich beim Geschäft zuschauen zu lassen das kann ja so auch nicht gehen oder?
Zunächst einmal herzlich willkommen bei uns und schön, dass wir dir schon bei deiner ersten Frage helfen dürfen.....
Es gibt nicht nur ein Schulgesetz, was in den einzelnen Bundesländern durchaus unterschiedlich sein kann, sondern es gibt auch eine Schulordnung.
Die Schulordnung wird von der Schule festgelegt und die Schule hat auch das Hausrecht.
Du solltest, unter Benennung gerichtsfester Zeugen, beim Schulleiter anrufen und dich beschweren.
Wenn du nicht leichtsinnig bist, versuche vorher, den Wahrheitsgehalt der Schilderung deines Sohnes festzustellen, denn sonst könntest du unter erheblichen Rechtsfolgen leiden....
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG
ja Danke dir für die schnelle Antwort. Ich habe mal den Klasenvorstand um Klärung des Sachverhaltes angehalten bis Freitag und habe auch Durchblicken lassen, dass ich auf eine rechtliche Verfolgung verzichten würde. Die Geschichte ist korrekt soweit kenne ich meinen Sohn. Wenn du sagst Hausrecht hebelt das automatisch die Privatsphäre aus und ist es nicht so das mein Sohn auch ein pesönliches Recht auf ungestörten Toilettenbesuch hat. Ansonsten könnte man ja gleich eine Kamera reinhängen
Bitte lies meine Antwort nochmal...
Wo habe ich geschrieben, dass eine Schulordnung die Privatsphäre aushebelt....
Es gibt aber auch eine Fürsorgepflicht und du wirst ja sicherlich aus deiner beruflichen Praxis oder deiner Tätigkeit im ehrenamtlichen Rettungsdienst wissen, wie oft man Türen aufbrechen muss, weil man kein Lebenszeichen mehr entdeckt...
Es kommt vor, dass jmd. z. B. durch eine Kreislaufschwäche ohnmächtig wird oder durch einen "Herzanfall".
Ich erlebe es dienstlich aber auch im Rettungsdienst häufig, dass man Bürgern nur in letzter Sekunde helfen konnte, weil man eine Tür aufgebrochen oder die Kameraden der Feuerwehr zu Hilfe gerufen hat.
Wahrscheinlich hat sich die Lehrerin Sorgen gemacht, weil dein Sohn noch nicht nach exorbitant langer Zeit zurückgekehrt war und ganz sicher hat sie - im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht - nicht einfach die Tür geöffnet, ohne vorher zu rufen.
Sie wird keine Antwort bekommen haben und hat dann das getan, was die Dienstpflicht von ihr erfordert...
Könnte es sein, dass zu der Zeit als dein Sohn auf der Toilette saß, eine Klassenarbeit geschrieben wurde?
Außerdem, hat er sich nur abgemeldet, oder hatte er auch die Genehmigung dafür von der Lehrerin?
Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass seine Lehrerin schon nach 10 Minuten ihn auffordert die Tür zu öffnen. Möglicherweise hat dein Sohn etwas vergessen dir mitzuteilen.
Man müsste die Antwort der Lehrerin kennen, um dies beurteilen zu können.
Ein Tipp von mir, frage doch einmal die Lehrerin!
er ging natürlich mit der Erlaubnis der Lehrerin und nein es wurde weder Test noch Schularbeit geschrieben. Da es in der Schule schon gewisse Auffälligkeiten gab jedoch andere Klassen betreffend kann man sich das schon vorstellen, dass die Lehrer die Toiletten kontrollieren ist ja auch in meinen Interesse das Drogen und so einhalt geboten wird jedoch sehe ich das schon als Privatsphäre an, dass ich wärend ich mein großes Geschäft erledige das ohne Angst das ein Lehrer mir zuschaut ansonsten könnten sie ja gleich eine Kamera reinhängen oder?
dass ich wärend ich mein großes Geschäft erledige das ohne Angst das ein Lehrer mir zuschaut
Also warst du der Toilettengänger!
sorry natürlich nicht aber man stellt sich ja vor wenn einem das selber passiert was man dann dazu sagt
Du kannst es ruhig zugeben. Wir reisen dir den Kopf nicht ab!
na so erwachsen bin ich schon falls ich es gewesen wäre denn ich hätte auch die Möglichkeit gehabt mich wehren
das betrifft auch die abgesperrte Türe in der Toilette wo man das große Geschäft macht. Und auch nachdem mein Sohn sagte das er großes Geschäft macht?