Öffentliche Vorwürfe ohne Namen – ist das rechtlich okay?

2 Antworten

Rufmord an sich gibt es ja rein juristisch erstmal gar nicht - wenn man gegen Aussagen vorgehen will muss es eine üble Nachrede oder Verleumdung sein - und das gilt nur, wenn die Aussagen unwahr sind. Und eine Einschätzung über deine Widergabe ist auch nicht so leicht.... Der Grad zur Meinungsäußerung ist echt schmal (hier mal ein passender Artikel: https://www.advomare.de/ratgeber/unwahre-tatsachenbehauptung-und-meinungsaeusserung/)

Wenn du dir auch unsicher bist, wie du es selbst in deinem Blog darstellst lass dich am besten anwaltlich beraten.... Kostet zwar ein bisschen (vllt hast du auch eine gute Rechtsschutz..), aber immer noch weniger als eine Abmahnung oder Schadensersatzzahlung....

Ansonsten kann ich mich dem Kommentar oben nur anschließen: Sie macht sich selbst lächerlich, wenn sie immer nur über dich redet und ich würde dem am Ende nicht zu viel Beachtung schenken...

Ein Grund mehr, Facebook zu löschen

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Das sind irgendwelche Worte für irgendwelche gelangweilten Leute

Und die sollen dann denn auch dem noch Glauben schenken? Spezielles Umfeld hast du da. Würde ich mir überdenken

Rufmord ist das mMn nicht.

Sie macht sich ja selber lächerlich, wenn ihr Hauptthema ihr Ex ist