Nikkah mit christlichen Eltern?

2 Antworten

Schau hier. Zudem:

Wichtigster Bestandteil der islamischen Eheschließung ist der Vertrag, der zwischen den beiden beteiligten Familien geschlossen wird. Die Braut handelt dabei in der Regel nicht selbstständig, sondern lässt sich durch ihren Vormund vertreten.
Die Eheschließung (aqd oder mithaq) kommt zustande, wenn vor zwei erwachsenen, in der Regel männlichen Zeugen, der Ehevertrag unterzeichnet wird und auch die Zeugen ihn unterschreiben. Die malikitische Rechtsschule fordert außerdem den Eintrag der Brautgabe in den Ehevertrag als Bedingung für seine Gültigkeit.
Die Braut kann, muss aber bei der Eheschließungszeremonie nicht anwesend sein, ihr rechtlicher Vertreter - in der Regel ihr Vater - wird dann den Ehevertrag für sie unterzeichnen (in Ägypten muss sie ab dem Alter von 21 Jahren selbst ihre Unterschrift leisten). (...)
Der Vormund einer Frau ist immer ein Mann; eine Frau kann für eine andere Frau und erst recht nicht für einen Mann eine Vormundschaft übernehmen.

Quelle: Frauen und die Scharia von Christine Schirrmacher und Ursula Spuler-Stegemann, S. 92

Dein Vater hat meines Wissens nicht viel zu melden, wenn er kein Muslim ist.

Salamu aleykum wa rahmatullahi wa barakatuh

Wenn dein Vater kein Muslim ist, dann kann er nicht dein Wali sein

Als Muslima darfst du nur einen Muslim heiraten

Außereheliche Beziehungen sind verboten im Islam

Wenn eine Muslima Unzucht beging mit einem Muslim und sie heiraten wollen, dann müssen beide aufrichtig bereuen und sie müssen eine Monatsperiode voneinander getrennt werden, erst dann dürfen sie heiraten,wenn sie beide bereut hatten und eine Monatsperiode abgewartet haben

Der Vormund einer Frau ist zunächst ihr Vater, dann derjenige, den ihr Vater (z.B. für die Zeit nach seinem Tod) als ihren Vormund bestimmt.

Danach sind es ihre Großväter väterlicherseits (entsprechend ihrer Reihenfolge, also zunächst Großvater, dann Urgroßvater usw.).

Danach sind es ihre Söhne (in der Reihenfolge ihres Alters) und dann deren Söhne.

Danach ihr Bruder und nach diesem ihr Halbbruder väterlicherseits und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ihr Onkel väterlicherseits (Bruder des Vaters von beiden Eltern), danach ihr Halbonkel väterlicherseits (Halbbruder des Vaters väterlicherseits) und nach diesen jeweils deren Söhne.

Danach ist der jeweils verwandtschaftlich nächste der sog. ‘Asabah-Verwandten - wie im islamischen Erbrecht - der Vormund der Frau.

Und wenn du überhaupt gar keinen Wali finden solltest, dann übernimmt ein Imam die Rolle des Wali

Ein Nicht-Muslim kann nicht der Wali eines Muslims sein, weder männlich noch weiblich, und ein Muslim kann nicht der Wali eines Kafirs sein, weder männlich noch weiblich, aber ein Nicht-Muslim kann der Wali einer nicht-muslimischen Frau zu Heiratszwecken sein, selbst wenn sie verschiedenen Religionen angehören. Ein Abtrünniger (jemand, der den Islam verlassen hat) kann für niemanden ein Wali sein.

https://islamqa.info/en/answers/2127/conditions-of-wali-guardian-in-islam