Nichts gemacht - Hausverbot?
Ich war vor einiger Zeit in im Supermarkt bei uns im Dorf. Nachdem ich eingekauft habe, hat mich der Ladenbesitzer aufgehalten und behauptet, ich hätte Zigaretten geklaut. Er durchsuchte, vor den anderen Kunden, meine Handtasche, meine Jackentasche und ich musste meinen Pullover hochziehen damit er dort schauen konnte. Es war keine Polizei da. Er hat nix gefunden und hat mir dennoch Hausverbot gegeben. Das ist mir egal, da ich bei dem sicher nicht mehr einkaufen gehe. Kann ich da gegen ihn vorgehen? Problem ist, dass sich am Eingang in seinem Laden auch die Post vom Dorf befindet. Ich musste ein Paket abholen und er hat mich, wieder vor den Kunden blöd angemacht, dass er beim nächsten Mal die Polizei holt.... Als ich letzte Woche wieder ein Paket holen musste hat mal wieder gemault und gesagt, dass er meine Pakete jetzt immer zurück schickt und ich seinen Laden ja nicht betreten darf. Darf er das? Kann ich da gegen ihn vorgehen?
4 Antworten
Antwort des Anwalts
Grundsätzlich kann ein Hausverbot vom Berechtigten beliebig verfügt werden und ist nicht an begründbares Fehlverhalten oder Ähnliches gebunden. Eine Ausnahme hiervon gilt bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hierzu zählt auch eine Gaststätte. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht ohne weiteres möglich. Ein willkürlicher Ausschluss setzt natürlich voraus, dass ein Grund für ein Hausverbot nicht besteht. Ob dem Betroffenen der Grund bekannt ist oder nicht, dürfte nach meinem Dafürhalten eher nicht relevant sein.
Sofern ein Hausverbot bei Geschäftsräumen, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, ausgesprochen wird, ohne dass ein das Hausverbot begründender Grund vorliegt, liegt ein willkürlicher Ausschluss vor. In solchen Fällen stellt sich regelmäßig die Frage, inwieweit ein solches Hausverbot wirksam erteilt worden ist und ob der Betroffene durch die willkürliche Verteilung des Hausverbotes diskriminiert und in seiner persönlichen Ehre verletzt wird.
In solchen Fällen ist dann regelmäßig auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen. Dieses ist nach Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) bereits grundrechtlich geschützt. Den Gesetzestext finden Sie über den nachfolgenden Link im Internet:
zum ersten durfte er dich nur mit deiner Erlaubnis durchsuchen - Klamotten - Tasche - da hat er die Pfoten von zu lassen - das darf nur die Polizei.
du kannst da gegen angehen - falsche Verdächtigung - vor Kunden belästigt
die Post hat das in seinem Laden gemietet - da darf er dir es nicht verwehren - du gehst nicht einkaufen
"Wichtige Ausnahme sind Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Hier ist ein willkürlicher Ausschluss einzelner Personen nicht möglich, da er in das mittelbar auf das Zivilrecht einwirkende allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitsgrundsatz eingreift. Ein Hausverbot muss in diesem Fall daher einen sachlichen Grund haben" - https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverbot
Hoffe das hilft lol
Übrigens hätte er meines Wissens auch gar nicht das Recht gehabt dich zu durchsuchen, das darf wohl nur die Polizei und wenn er unbedingt will das du durchsucht wirst weil er glaubt du hättest was geklaut, hätte er auf die warten müssen.
Es gibt ja auch ein Wegrecht oder so, vielleicht zählt das ja auch irgendwie weil du willst ja nicht wirklich in den Laden sondern du musst da durch damit du zu deinem eigentlichen Ziel kommst. Ich hab da keine Ahnung von, aber vielleicht lohnt es sich sich da mal zu informieren. Ist nur so ne Idee. Nur falls er die Post da nicht selber betreibt oder so, keine Ahnung wie das ist lol.
Wenn du nicht in seinem Laden bzw. auf seinem Grundstück bist, wo ist dann das Problem? Solange die Polizei dich nicht wegschickt hat er da ja eigentlich nichts zu melden.
EDIT Achso, du meinst wirklich durch den Supermarkt, ich meinte halt einfach nur das du in dem Bereich bist der ihm gehört.
Also die Poststelle befindet sich im Laden, aber direkt vorne. Deshalb muss ich nicht durch den Laden laufen
Der Ladenbesitzer hat einen Vertrag mit "der Post" und er kann m.W.n. nicht Kunden von deren Dienstleistungen ausschließen.
Denn in einem solchen Fall kann der Empfänger von Sendungen diese nur ! in diesem Postshop abholen, wenn er bei Lieferung nicht zuhause angetroffen wurde.
Und ganz sicher darf dieser Postshopbetreiber die Waren und diesen Voraussetzungen nicht an den Absender zurücksenden.
Ich muss nicht mal durch den Laden