Nicht rechtsverbindlicher Ausdruck BAfÖG?
Hallo,
ich sitze gerade vor meinem BAfÖG Antrag und muss mein Vermögen nachweisen. Wenn ich im Online-Banking (bin bei der Sparkasse) im Unterpunkt Finanzstatus auf Drucken klicke, steht ganz unten der Satz "Diesr Ausdruck ist nicht Rechtsverbindlich". Kann ich diesen Ausdruck trotzdem zum Nachweisen verwenden? Ich weiß, dass ich online Kontoauszüge in Form von PDF Dateien runterladen kann, jedoch habe ich diesen Dienst nicht eingerichtet.
1 Antwort
Du kannst es versuchen, aber wie schon draufsteht, ist diese Auskunft nicht rechtsverbindlich und somit kann das Bafög-Amt auf andere Nachweise bestehen. Weniger Zeitverzögerung bringt es im Zweifelsfall, wenn du rechtsverbindliche Nachweise ablieferst. Du kannst auch bei der Bank um Nacherstellung von Kontoauszügen bitten - allerdings kostet das pro Monat einige Euro - oder du lässt dir eben den notwendigen Dienst einrichten.
Wir sind eigentlich verpflichtet, die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre aufzubewahren. In die Verlegenheit, solche Nachweise vorlegen zu müssen, kommt man evtl. öfter mal im Leben.
Und Was ist mit einem Kontoauszug aus dem Drucker der Sparkasse, ist der rechtsverbindlich?