Nicht rechtsverbindlicher Ausdruck BAfÖG?

1 Antwort

Du kannst es versuchen, aber wie schon draufsteht, ist diese Auskunft nicht rechtsverbindlich und somit kann das Bafög-Amt auf andere Nachweise bestehen. Weniger Zeitverzögerung bringt es im Zweifelsfall, wenn du rechtsverbindliche Nachweise ablieferst. Du kannst auch bei der Bank um Nacherstellung von Kontoauszügen bitten - allerdings kostet das pro Monat einige Euro - oder du lässt dir eben den notwendigen Dienst einrichten.

Wir sind eigentlich verpflichtet, die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre aufzubewahren. In die Verlegenheit, solche Nachweise vorlegen zu müssen, kommt man evtl. öfter mal im Leben.


selimesen 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 11:26

Und Was ist mit einem Kontoauszug aus dem Drucker der Sparkasse, ist der rechtsverbindlich?