Nicht fachgerecht eingebaut?

1 Antwort

Teile der Firma den verurschten Schaden schriftlich mit Fotos mit und setze ihr eine angemessene Frist, innerhalb der sie den Schaden und die Folgeschäden (Tapete, Wandfarbe) fachgerecht reparieren bzw. reparieren lassen muß. Ein Unternehmer hat grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung, die für den Pfusch seiner Mitarbeiter haften muß. Insofern ist das für ihn zwar etwas unangenehm, aber es entsteht ihm kein Schaden dadurch.
Und wenn die Firma rumzickt, von wegen, das Fensterbrett sei nicht richtig montiert gewesen, dann drohst Du mit juristischen Konsequenzen und der Einschaltung eines Baugutachters bzw. der Schlichtungsstelle der Innung.