neuer wäschetrockner defekt

2 Antworten

wenn der fachhändler sich quer stellt, bleibt nur noch der hersteller. diesen sofort kontaktieren und um schnellsten austausch bitten.

Droitteur  21.08.2014, 10:58

Nein, besser beim Händler bleiben und notwendigenfalls vom Kaufvertrag zurücktreten.

Freue mich immer über Nachfragen

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Man muss unterscheiden zwischen Gewährleistung (gesetzlich nach BGB geregelt) und Garantie (freiwillige Verpflichtung des Händlers und / oder des Herstellers).

Gewährleistung (24 Monate ab Kaufdatum / Beweislastumkehr nach 6 Monaten): Man muss den Kaufort und das Kaufdatum nachweisen. Wie man das macht, ist zunächst ersteinmal egal. Das kann ein Kaufbeleg, ein Kontoauszug, eine Rechnungskopie, ein Zeuge etc. sein. Bei Zeugen, welche einen einwandfreien Leumund haben, geht man davon aus, dass diese die Wahrheit sagen und schenkt grundsätzlich Glauben. Das hat auch vor Gericht bestand.

Garantie (lt. Garantiebedienungen des Händlers oder Herstellers): Hier legen der Händler und / oder der Hersteller die Bedingungen fest. Hierzu kann auch die Bedingung der Vorlage eines Kaufbeleges gehören. Ist dies der Fall und ein solcher Beleg kann nicht vorgelegt werden, kann der Händler oder Hersteller die Garantie verweigern.

Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Gewährleistung immer gilt und nicht durch eine Garantie eingeschränkt werden darf. Zumeist geht die Garantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus (z. B. 3 Jahre ab Kaufdatum). Dabei ist dann wichtig zu wissen, dass man dabei in den ersten 24 Monaten auf eine Abwicklung im Rahmen der Gewährleistung und nicht der Garantie bestehen kann. Wenn also ein Händler oder Hersteller einen Kaufbeleg aufgrund dieser Garantiebedingungen besteht, ist das haltlos, wenn man sich auf die Gewährleistung beruft. Die gilt immer und ist nach Kundenwunsch vorrangig.

Weiterhin wichtig: Die Gewährleistung basiert auf dem zwischen Kunde und Händler (oder Provider) getroffenen Kaufvertrag. Ansprüche aus Gewährleistungsrechten nach BGB sind also immer gegenüber dem Händler zu stellen, da nur mit dem Händler ein Vertrag (Kaufvertrag) geschlossen wurde. Hersteller können eine In Anspruchnahme der Gewährleistung ablehnen und auf den Händler verweisen.

In Deinem Fall geht es also um Gewährleistungsansprüche. Hierbei muss man wissen, dass es stets darum geht, ob der Defekt bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden war (auch verdeckt oder im Ansatz). Innerhalb der ersten 6 Monate geht man zu Gunsten des Verbrauchers einfach davon aus. Nach 6 Monaten muss man als Verbraucher dem Händler nachweisen, das der Defekt bereits bei Übergabe vorhanden oder zumindest initial vorhanden war. Beispiele dafür können Materialschwäche oder -ermüdung, Konstruktionsfehler, Verarbeitungsmangel sein.

Also ganz einfach: Ab zum Händler und Gewährleistungsansprüche geltend machen. Da brauchst Du Dich nicht abwimmeln lassen. Im Rahmen der Sachmängelhaftung (gesetzliche Gewährleistung) ist der Händler in der Pflicht sich um eine Nacherfüllung zu kümmen. Dir dürfen dadurch weder Aufwand noch Kosten entstehen.