Nebenwohnung Abmeldung vergessen - Bußgeld?
Ich hatte während meines Studiums eine Nebenwohnung, aus der ich jedoch letztes Jahr ausgezogen bin. Seitdem wohne ich wieder bei meinen Eltern. Das war auch durchgehend mein Hauptwohnsitz.
Ich habe meines Wissens die Nebenwohnung vergessen abzumelden. Brauche für den Rundfunk jedoch eine Abmeldebestätigung. Kann ich mich bei der Meldestelle noch melden ohne Schwierigkeiten zu bekommen. Weiss da jemand mehr?
2 Antworten
Du hattest 14 Tage Zeit zum Abmelden. Wenn Du das wirklich versäumt hast und auch keinen Termin dafür organisiert hast, kann es sein, dass sie nun ein Bußgeld von Dir verlangen.
Wenn Du Dich abmeldest, dann so, als ob Du jetzt die Zweitwohnung endgültig aufgegeben hast.
Das dachte ich auch erst, habe dann aber sicherheitshalber im Bundesmeldegesetz nachgesehen und da steht unter §17:
(2) 1 Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. 2 Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.
Dieser Fall gilt also, wenn man entweder ins Ausland zieht oder im Inland einen Zweitwohnsitz aufgibt oder eben aus irgend einem Grund keine neue Wohnung bezieht.
Das geht meist problemlos, das Bussgeld wied zwar immee erstmal angedroht, aber eigentlich nicht vollstreckt - grad bei Ab-, nicht Anmeldung.
Und ohne das lässt die formerly known "GEZ" Dich ja nicht in Ruhe, also fix fix, zum Amt.
"14 Tage Zeit zum Abmelden." Diese Frist gilt für das Anmelden.