Nebenwohnung Abmeldung vergessen - Bußgeld?

2 Antworten

Du hattest 14 Tage Zeit zum Abmelden. Wenn Du das wirklich versäumt hast und auch keinen Termin dafür organisiert hast, kann es sein, dass sie nun ein Bußgeld von Dir verlangen.

Wenn Du Dich abmeldest, dann so, als ob Du jetzt die Zweitwohnung endgültig aufgegeben hast.

Gerhart  11.12.2023, 13:32

"14 Tage Zeit zum Abmelden." Diese Frist gilt für das Anmelden. 

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bwhoch2  11.12.2023, 13:57
@Gerhart

Das dachte ich auch erst, habe dann aber sicherheitshalber im Bundesmeldegesetz nachgesehen und da steht unter §17:

(2)  1 Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.  2 Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs.

Dieser Fall gilt also, wenn man entweder ins Ausland zieht oder im Inland einen Zweitwohnsitz aufgibt oder eben aus irgend einem Grund keine neue Wohnung bezieht.

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Das geht meist problemlos, das Bussgeld wied zwar immee erstmal angedroht, aber eigentlich nicht vollstreckt - grad bei Ab-, nicht Anmeldung.

Und ohne das lässt die formerly known "GEZ" Dich ja nicht in Ruhe, also fix fix, zum Amt.