Nebenjob über 556 € Grenze wegen Zuschlägen?
Wie ist es, wenn man z.B. in einem Monat 540 Netto im Minijob verdient und man dafür durch Schichtdienstzuschlag (Steuerfrei) am Ende 580 Euro heraus hat und der Arbeitgeber das einem einfach ausbezahlt. (Vertrag bestehend für 556 € Minijob)
Müsste man das dem Finanzamt anzeigen oder wäre es legal, da die Schichtzulage ohnehin steuerfrei ist?
2 Antworten
Das Finanzamt interessiert das nahezu gar nicht. Die 556 € Grenze ist keine Grenze für die Steuerfreiheit (Minijobs sind nie steuerfrei!), sondern eine Grenze für die Sozialversicherungsfreiheit.
Zuschläge können die Sozialversicherungspflicht begründen: https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/sfn-zuschlaege-bei-minijobs-koennen-zu-svpflicht-fuehren-2137900
Du mußt dem FA gar nichts anzeigen, das macht wenn überhaupt der AG automatisch