Namensänderung bei CHECK24 Pauschalreise zu teuer. Was tun?
Ich habe eine Pauschalreise nach Dubai über CHECK24 gebucht, die pro Person etwa 640 € gekostet hat. Der Reiseveranstalter ist AurumTours. Leider kann meine Begleitperson nicht mitreisen. Daher wollte ich gemäß § 651e BGB lediglich den Namen auf dem Ticket ändern, um eine Ersatzperson eintragen zu lassen. Nach zwei Wochen erhielt ich jedoch die Information von CHECK24, dass für diese Änderung Gebühren in Höhe von 690 € anfallen sollen – mehr als der ursprüngliche Reisepreis.
Diese hohen Kosten wurden mit der Fluggesellschaft Pegasus begründet. Auf meine Nachfrage teilte mir Pegasus jedoch mit, dass solche Gebühren vom Reiseveranstalter festgelegt werden und es eine so genannte „Ticketregel“ gibt. Zuvor hatte mir ein Mitarbeiter von CHECK24 telefonisch mitgeteilt, dass die Gebühren für eine Namensänderung bei Pegasus wahrscheinlich zwischen 30 und 50 € liegen würden, was für mich nachvollziehbar wäre.
Da meine Reise bereits in 17 Tagen beginnt, stehe ich nun vor dem Problem, entweder die hohen Gebühren zu zahlen oder die Reise nicht antreten zu können. Ich frage mich, ob es rechtlich zulässig ist, solche überhöhten Gebühren zu verlangen, insbesondere da § 651e BGB besagt, dass bei einer Vertragsübertragung nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten berechnet werden dürfen.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Hinweise geben, wie ich in dieser Situation vorgehen sollte? Es ist doch völlig Absurd 690€ zu verlangen, nur um einen NAMEN UND EIN GEBURTSDATUM zu ändern, wenn die Reise allein 640€ pro Kopf kostete?!
2 Antworten
Ne Namensänderung ist etwas anderes, als ein gänzlich neuer Passagier.
Da wirst du die Airline falsch verstanden haben.
(Flug-)Tickets sind personalisiert. Da kann man nicht einfach den Namen ändern. Sondern das alte Ticket muss storniert werden und ein neues gebucht werden. Daher wohl auch die Kosten.
Hey,
klingt für mich stark nach einem Verständnisfehler seitens des Veranstalters.
§ 651e BGB erlaubt bei einer Vertragsübertragung nur die Weitergabe nachweisbarer Mehrkosten, und sicher keine pauschalen 690 €, wenn der ursprüngliche Reisepreis 640 € war.
Da Pegasus selbst bestätigt hat, dass deren Gebühren deutlich niedriger liegen, würde ich schriftlich eine konkrete Kostenerklärung fordern und klar auf § 651e verweisen.
Ohne nachvollziehbaren Nachweis würde ich weder zahlen noch klein beigeben.
Hier wird ganz offensichtlich versucht, Kosten falsch darzustellen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir einen schönen Urlaub in Dubai ✈️💎
Ciao
Scheinst eher du hast was falsch verstanden. Flugtickets sind personalisiert. Ne Namensänderung darf nicht auf eine andere Person stattfinden. Der Preis wird der Preis für Stornierung bei der Airline sowie ein neues Flugticket sein.
Nicht ganz korrekt, da liegst du einem Denkfehler auf. Bei Pauschalreisen gilt § 651e BGB. Der erlaubt ganz ausdrücklich, dass ein Vertrag auf eine Ersatzperson übertragen werden darf, das betrifft auch personalisierte Flugtickets, wenn sie Teil der Pauschale sind. Die Airline-Regelungen gelten nur bei Direktbuchungen. Bei Pauschalreisen zählt, was der Reiseveranstalter mit der Airline vereinbart hat, und der darf nicht einfach die Kosten für ein neues Ticket verlangen, sondern muss konkret belegen, welche Mehrkosten wirklich entstehen. Und genau das ist hier der Punkt: Eine Namensänderung ist zulässig, aber es dürfen nur echte Mehrkosten berechnet werden, keine Fantasiepauschale in Höhe des halben Reisepreises.
Ciao ✌️💎
Nein, natürlich nicht. Die Airline ist ja nicht der Anbieter der Pauschalreise. Es gelten die Bedingungen der Airline. Wenn diese nur stornieren und ein neues Ticket ausstellen kann, dann ist das so. Warum sollte die Airline Verlust machen, bei ner Pauschalreise bei der sie quasi nichtmal involviert sind? Das geht nicht so einfach.
Hallo,
ich arbeite bei Lufthansa und möchte es kurz richtigstellen:
Auch bei einer Pauschalreise ist die Airline, und im Fall Lufthansa, der ausführende Luftfrachtführer und damit direkt verantwortlich für die Flugleistung gegenüber dem Passagier. (Ich denke nicht, dass es bei Pegasus anders ist). Das bedeutet: Die Tarifbedingungen des gebuchten Tickets gelten grundsätzlich immer, unabhängig davon, ob der Flug einzeln oder im Rahmen einer Pauschalreise gebucht wurde. Der Reiseveranstalter tritt lediglich als Vermittler bzw. Vertragspartner für die Gesamtreise auf, aber das Flugticket selbst unterliegt weiterhin den Regeln der Airline. Wenn der gebuchte Tarif eine Umbuchung oder Stornierung vorsieht (ggf. gegen Gebühr), dann ist diese auch möglich, entweder direkt über den Veranstalter oder in Einzelfällen sogar direkt über Lufthansa. Voraussetzung ist natürlich, dass die Tarifkonditionen dies erlauben. Bei Non-Refundable Tickets gibt es hingegen keine Erstattungsmöglichkeit, dann kann auch Lufthansa keine Kulanz gewähren. Das hat jedoch nichts mit der Pauschalreise an sich zu tun, sondern liegt an den Bedingungen des jeweiligen Flugtarifs.
Die Airline ist nicht außen vor. Wenn ein Tarif eine Leistung zulässt, wird sie auch im Rahmen einer Pauschalreise ermöglicht, nur die Abwicklung erfolgt oft über den Veranstalter, weil dieser Vertragspartner der Gesamtreise ist. Ein generelles “Geht nicht” gibt es nicht. Entscheidend sind einzig und allein die Tarifbedingungen.
Ciao 💎🐣
Ich verstehe die vielen „Hilfreich“‘s nicht. Flugtickets sind zwar personalisiert, aber Namensänderungen gegen Gebühr ( 30–50 €) ist möglich, ohne komplett neu buchen zu müssen. Entscheidend ist § 651e BGB: Der Reiseveranstalter darf nur die tatsächlichen Mehrkosten berechnen, nicht einfach den vollen Reisepreis verlangen. CHECK24 muss die 690 € konkret belegen, sonst ist die Forderung unrechtmäßig. So einfach ist das.