Nachsendeauftrag zum Postfach

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Einwerf-Einschreiben: Werden (wie der Name sagt) nur eingeworfen, auch ins Postfach. Einwurf-Datum wird protokolliert.

Post vom Gericht: Hat meistens eine Zustellungsurkunde. Wird auch ins Postfach eingeworfen, Zustellungsurkunde mit Einwurfdatum geht zurück ans Gericht.

Einschreiben mit Rückschein: Eine Informationskarte bzgl. des vorliegenden Einschreibens wird eingeworfen, den Brief mußt Du selbst innerhalb von 7 Tagen am Schalter abholen.

Achtung: Bei Version 1 und 2 gilt der Brief mit dem Einwurf offiziell als zugestellt, d.h. ab diesem Zeitpunkt laufen die Fristen ab!

nein,weil du unterschreiben musst

LuluLustich 
Fragesteller
 01.02.2011, 20:09

wird dann nicht eine Karte ins Postfach hinterlegt das man am schalter ein Brief ab holen muss???

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