Nachrückverfahren = Absage?

2 Antworten

Du kannst dem ja zustimmen und Dich weiterhin anderweitig bewerben und engagieren hinsichtlich Job finden bzw.Ausbildungsstelle?

Auf die Warteliste würde ich nicht alleinig setzen, das ist zu unsicher!

naja ist ja nur ein angebot. ist doch deine entscheidung ob du es annimmst.