Nachnahme-Paket öffnen?

6 Antworten

...kann ich zuerst den Inhalt des Pakets überprüfen und dann zahlen?

Nein, bei der Post / DHL darf erst nach der Bezahlung und Unterschrift das Paket ausgehändigt bzw. geöffnet werden.

Das Geld darf der Zusteller auch nicht mehr zurückzahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Erfahrungen

Nein, das geht nicht. Erst annehmen, bezahlen und unterschreiben, dann kannst du die Sendung öffnen.

Tatsächlich hat er gar nicht so unrecht, sollte das Paket äußerlich schäden aufweisen, oder sonderbar leicht sein was eigentlich nicht sein kann je nach Produkt, dann kann man im Beisein als Kunde darauf verlangen das Paket sorgfältig zu öffnen, um den Inhalt zu überprüfen, sollte alles in Ordnung sein unterschreibt man, ist da was faul dann sendet man es zurück, benachrichtigt den Verkäufer, sendet ihm ein Beweis Video und dann hast du dein Kundenrecht wahrgenommen. Im Versandhandel hat man 14 Tage Zeit einen Umtausch zu machen und auch das Recht, dass Geld zurück zu verlangen, was eben im Supermarkt oder Kaufhaus eben anders ist, da man das Produkt berühren bzw. ausprobieren, anprobieren kann, im Internet wohl ein bisschen schwierig, deswegen 14 Tage Umtausch Recht mit Geld zurück Garantie.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Bei der Annahme des Pakets musst du Bezahlen bzw. verweigern.

Du kannst nur Beschädigungen des Transports überprüfen (am Paket durch Dellen, etc)

Eventuell macht die Post da besondere Regelungen, da das eine Regelung nur zwischen dir und der Post ist (Postbote fragen)


Nein. Die Nachnahme ist für das PAKET fällig. Nicht für den Inhalt. Sowas lässt man clevererweise an den Nachbarn schicken und öffnet ist dort, damit man einen glaubwürdigen Zeugen hat.