Nachbar macht Terror wegen 50 jahren alten Kirschbaum

3 Antworten

§ 910 BGB:

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

(Hervorhebungen durch mich)

Wichtig ist also hier, ob eine Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks vorliegt. Dies wird im Zweifelsfall ein Gutachter feststellen.

Eine ganz interessante Abhandlung zum Thema findest du hier:

http://www.baeumeundrecht.de/htmdat/uberho.htm

Seit wann macht Ihr dämlicher Nachbar Terror? Läßt er sich nicht mit einem Körbchen voller Kirschen beruhigen? Wenn Sie einen Mieterverein in der Nähe, der nächsten größeren Stadt, haben, dann sollten Sie sich da Rat holen. Oder fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung - oder im Rathaus - nach. Meine Großeltern, sie lebten in Travemünde, hatten dieses Problem wegen eines Birnbaumes. Sie wandten sich an die Gemeindeverwaltung. Der Birnbaum blieb unbeschädigt stehen!!!!

so einfach, wie dein nachbar sich vorstellt, ist es gott sei dank nicht. man kann ein baum nicht so einfach fällen. das muß von einen amt genemigen lassen. das wird überprüft.