Nach Abgangszeugnis noch Schulpflicht trotz dessen Erfüllung?
Meine Situation ist nicht gut, und dafür schäme ich mich, aber ich muss einfach fragen. Bei mir ist es der Fall, dass ich in der 9. Klasse nicht versetzt wurde, das Jahr jedoch erfolgreich wiederholte.
Ich war damit technisch gesehen 10 Jahre in der Schule. Die Schulpflicht für mein Bundesland, Mecklenburg-Vorpommern, gilt für genau 9 Jahre. Eigentlich müsste ich die Schulpflicht daher erfüllt haben.
Ich habe jedoch die 10. Klasse angefangen, und es ist klar erkennbar, dass ich es nicht mehr schaffen werde. Meinem Vater wurde jedoch von der Schulleiterin erzählt, dass ich, wenn ich die Schule verlasse, weiterhin zur Schule in eine Klasse unter mir gehen müsste.
Wenn ich also nun ein Abgangszeugnis beantragen würde, müsste ich dann noch zur Schule erscheinen, oder wäre ein Nicht-Erscheinen gesetzeswidrig?
2 Antworten
Du bist bis zum Ende des Schuljahres in dem du 18 wirst berufsschulpflichtig. Bevor du jetzt sinnlos deine Pflichtschulzeit absitzt, kannst du die Zeit auch nutzen, die Klasse wiederholen und einen Schulabschluss bekommen.
Das müsste dann doch passen. Dann hat das neue Schuljahr doch noch nicht begonnen, oder?
Bist du nicht auch bis zum 18. Schulpflichtig?
Schon, ja. Aber sollte ich nicht in der Lage sein, schon früher die Schule zu verlassen, wenn es klar ist, dass ich das Ruder nicht mehr herumreißen kann? Sollte das Abgangszeugnis nicht gerade dazu dienen, zu Bescheinigen, dass ich es nicht schaffte?
Da ist das Gesetz nicht wirklich für ausgelegt.
Wenn da steht 18 dann steht da 18 ob man das schafft oder nicht.
Ausgelegt ist das für den Normalfall also Schule fertig und ab in. Die Ausbildung wo ja Berufsschule auf den heranwachsenden zu kommt.
Leichter gesagt als getan leider. Ich werde an genau dem Tag, and dem für die 10. Klasse die Zeugnisse ausgehändigt werden, 18 Jahre alt. Geplant ist, dass ich umziehe. Ich werde nun noch einige Bewerbungen schreiben und währenddessen auf Antworten für die warten, die ich bereits abschickte.