Mutterschaftsurlaub bei Adoption?
Wenn man ein kind bekommt, bekommt man ja auch Mutterschaftsurlaub und alles. bekommt man das alles auch wenn man ein Kind adoptiert? Und bekommt man dann auch genauso viel elterngeld, kindergeld usw. ?
3 Antworten
Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) gilt auch bei Adoptionen.
Im § 15 steht im Abs. 2 u.a.: "Bei einem angenommenen Kind und bei einem Kind in Vollzeit- oder Adoptionspflege kann Elternzeit von insgesamt bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden."
Hier wird kein Unterschied zwischen leiblichen und adoptierten Kindern gemacht.
Hexle2 hat das bereits richtig beantwortet, was die Elternzeit angeht. Genau wie leibliche Eltern haben auch Adoptiveltern einen Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch beträgt 3 Jahre und die Rahmenfrist bis zum 8. Lebensjahr darf nicht überschritten werden.
Adoptiveltern können genau wie leibliche Eltern einen Anteil von bis zu 24 Monaten bis zum 8. Lebensjahr übertragen, ohne dass eine Zustimmung durch den Arbeitgeber erforderlich ist.
Beim Elterngeld hingegen endet der Anspruch anders als bei leiblichen Kindern nicht mit dem 14. Lebensmonat bei einer Adoption, sondern mit dem 8. Lebensjahr. Die 14 Monate können also auch zu einem späteren Zeitpunkt der Aufnahme noch genutzt werden. http://www.socko.de/gesundheit/ratgeber-adoption-in-deutschland/#elternzeit-adoption-elterngeld
Auch die Eltern von adoptierten Kindern haben laut §2 Bundeskindergeldgesetz Anspruch auf Kindergeld. Da werden keine Unterschiede gemacht.
Adoption ist das eigen Kind nur das man es nicht selber geboren hat. Was denkst du denn sonst.?