Mutterschaftsfrist?

1 Antwort

Du darfst selbstständig arbeiten.

Doch acht Wochen (bzw. 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bei einem Kind mit Behinderung) nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot, der AG darf eine Angestellte in dieser Zeit nicht beschäftigen, selbst wenn sie dies wünscht.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Lisa346 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 16:41

Okay. Auch wenn sie sich top fit fühlt? Das ist schade dann muss ich wohl doch noch ein wenig warten

Kuestenflueg248  29.06.2025, 16:46
@Lisa346

das laß einen facharzt beurteilen = dein fit gefühl ist in deiner ledigen bude !

wer kümmert und nährt da das kind ?

isebise50  29.06.2025, 16:48
@Lisa346

Wie gesagt; in der Selbstständigkeit kräht da kein Hahn nach. Da interessiert es niemanden, ob 4 Wochen nach der Geburt die Kioskbesitzerin volle Wasserkästen stapelt oder die Anwältin 14 Stunden im Büro über Akten brütet.

Doch im Angestelltenverhältnis muss sich der AG an das Mutterschutzgesetz halten.

Lisa346 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 16:51
@Kuestenflueg248

Ich kann schon selbst beurteilen ob ich fit bin oder nicht das ist ja nicht meine erste Geburt… und mein Kind hat ja auch einen Vater was von den Arbeitszeiten her super passt. Sind ja auch keine 8 Stunden sondern lediglich 3 Stunden am Tag

anonym0507  29.06.2025, 17:00
@Lisa346

Fit fühlen hin oder her: wenn es gesetzlich geregelt ist, dass du als Angestellte in den ersten 8 Wochen nicht arbeiten darfst, dann ist das so. Ruh dich aus, genieß die Zeit mit deinem Baby und lernt euch kennen.