Schwanger in der Ausbildung?
Hallo zusammen
ich bin im zweiten Jahr meiner Ausbildung und nun schwanger.
Das zweite Jahr kann ich ohne Probleme beenden. Meine Frage wäre jetzt, ob ich das dritte Jahr komplett pausieren muss/kann, oder ob ich arbeiten muss bis ich im Mutterschutz bin? Der Entbindungstermin ist Anfang Dezember, heißt ich könnte Mitte Oktober in Mutterschutz.
Falls ich bis zum Mutterschutz arbeiten kann, steige ich dann genau in diesem Zeitpunkt nach meiner Ausbildung wieder ein? Bsp: Arbeit bis Mitte Oktober dann Mutterschutz und Elternzeit. Steige ich dann 1-2 Jahre später im Oktober wieder ein?
Eventuell hatte jemand eine ähnliche Situation oder weiß bescheid und kann mir helfen.
1 Antwort
Hi,
du musst deine Ausbildung 8 Wochen lang pausieren. Bei Frühgeburt sogar 12 Wochen.
Die Abschlussprüfung darfst du während dieser Zeit allerdings ablegen.
Wenn du das schaffst während dem Mutterschutz den Schulstoff nachzuholen, steht der Prüfung zum ersten Termin also nichts im Weg.
Wende dich auf jeden Fall an deinen Ausbilder - der Betrieb muss jetzt Sicherheitsmaßnahmen treffen. Falls du dir ganz unsicher bist, kannst du dir noch von deiner zuständigen Kammer (wahrscheinlich IHK) helfen lassen.
Beste Grüße
Unsere Ausbildung ist etwas anders Aufgebaut, bis Dezember würde ich nur Arbeiten und dann gibt es 4 Monate eine Lehrgang, danach ist dann die Abschlussprüfung
Hi, das kann ich nachvollziehen. Wenn das so dein Plan ist, kläre das mit dem Betrieb, der Berufsschule und Kammer.
Nur wegen der Schwangerschaft ist deine Ausbildung ja nicht verloren. Es wäre schade wenn die zwei Jahre jetzt einfach wegfallen. Es gibt viele Möglichkeiten - Hauptsache du machst dem Jahr dann auch die Ausbildung weiter und schmeißt die nicht weg.
Hey
Danke für deine Nachricht,
Ja das mit dem Pausieren ist mir bewusst, mir geht es aber eher darum was ich mit der Zeit von September bis Mitte Oktober (also beginn Mutterschutz) mache. Ob ich in dieser Zeit meine Ausbildung weiter machen soll, obwohl es nur 1,5 Monate sind oder ich einfach das ganze dritte Jahr erst nach der Elternzeit nachhole. Prüfungen würden wir erst nächstes Jahr im Mai schreiben, bedeutet diese werde ich so oder so nicht schreiben können, da ich nach der Geburt bzw dem Mutterschutz in Elternzeit möchte..