Mutter von Freundin will mich anzeigen?
Folgendes ist passiert: meine Freundin ist gestern von Zuhause abgehauen da ihre Mutter sie in irgendeiner Klinik angemeldet hat und meine freundin generell Zuhause nicht mehr klarkommt. Jetzt fährt sie nach Hause. Die Mutter natürlich sauer aber jetzt will sie denjenigen Anzeigen der sie damit reingezogen hat. Offensichtlich wird sie wissen dass sie bei mir war aber was habe ich damit zutun? Es war ihre Entscheidung und ich meinte wenn sie nen Platz braucht kann sie zu mir kommen. Jetzt schreibt die Mutter dass ich und meine Eltern ärger mit der Polizei bekommen? Ergibt dass irgendein Sinn?
Edit: sie bezeichnet meine Eltern als Assis nur weil die mir kein Deutschland ticket bezahlen welches ich eh nach den Sommerferien von der Schule bekomme und die will uns angeblich eine Fette Rechnung zuschicken: die weiß nicht wo ich wohne garnix
wie alt bis du, wie alt die Freundin?
Ist es zwischen euch Freundschaft oder mehr?
Bin 17 sie 16 und es ist eine Beziehung
okay
wobei Freundschaft auch eine Beziehung ist, ich vermute du meinst damit eine Liebesbeziehung/Partnerschaft.
In was für eine Klinik sollte die Freundin und wegen was?
Wissen wir beide selber nicht . Aber ja ist eine Liebesbeziehung
aber deine Freundin müsste doch wissen in welche Klinik sie sollte? Oder war das noch nichts konkretes und nur ne "Blöde" Ansage der Mutter, ich bringe dich in die Klinik?
Die Mutter meinte dass sie in der Klinik angemeldet wurde oder so ob das stimmt? Fragwürdig aber dennoch eine ernstzunehmende Aussage meiner Meinung
4 Antworten
Ärger wirst du keins bekommen.
Wichtig wäre zu wissen, wie alt sie ist und wie alt du bist. Ich tendiere eher mal +18
Wenn die Mutter deiner Freundin zur Polizei gehen sollte, wird sie eine Anzeige tätigen und erläutern, worum es geht.
Daraufhin wird alles aufgenommen, schriftlich, damit man, wenn man dich vorladen sollte, dies dir vorliest und du dementsprechend Gegenargumente bringen kannst.
Am besten mit Beweisen, zum Beispiel Chat Verläufe und co.
Aus beruflicher Erfahrung kann ich eigentlich schon sagen, dass diese Anzeige fallen gelassen wird, da die Tochter, also deine Freundin, sich dazu entschied und du sie weder entführt hast oder eine Straftat begonnen hast weil alles freiwillig war.
Die Mutter zeigt starkes aggressives Verhalten, welches euch zu gutem kommen könnte.
Wenn die Tochter 18 ist, kann sie selbst entscheiden was gut oder schlecht für sie ist.
Also nicht immer direkt eine Panik bekommen.
Damit seid ihr beide minderjährig, aber eingeschränkt geschäfts- und handlungsfähig. Ab 14 gilt man außerdem in Deutschland als bedingt strafmündig, das heißt, man kann für bestimmte Dinge strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn man die Folgen seines Handelns verstehen kann.
Ob deine Freundin von zuhause abhauen darf? Nein, rechtlich gesehen nicht ohne Weiteres, wenn sie minderjährig ist. Die Eltern haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht, solange das Jugendamt oder ein Gericht nichts anderes entscheidet. Wenn sie einfach abhaut, kann das als „Kindeswohlgefährdung“ gewertet werden, nicht unbedingt von ihr aus, sondern von der Situation allgemein. Ihre Mutter darf also nach ihr suchen lassen, im Notfall über die Polizei.
Kannst du nun dafür aber Ärger bekommen? Im Normalfall nein, nicht strafrechtlich, wenn du: nicht aktiv beim „Weglaufen“ geholfen hast (z. B. versteckt, angelogen usw) oder ihr lediglich vorübergehend Schutz geboten hast (z. B Schlafplatz) | Wenn du sie nicht zur Flucht überredet oder angestiftet hast, hast du rechtlich wenig falsch gemacht. Aber es könnte sein, dass die Mutter dich beschuldigt aus Frust oder Sorge. Und sie könnte Anzeige erstatten, z. B wegen „Entziehung Minderjähriger“ (§235 StGB) aber das greift eher bei Erwachsenen oder wenn Zwang im Spiel ist. „Beihilfe zum Entweichen“ auch eher selten verfolgt, insbesondere unter Minderjährigen.
Solange ihr offen kommuniziert, und du bzw. deine Eltern sagen: „Sie kam von sich aus, wir wussten, dass sie Ärger hat, und wollten nur helfen“, gibt es in der Regel keine rechtlichen Konsequenzen. Die Polizei kann nachfragen, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer ernsthaften Anzeige oder Strafe kommt.
Wenn deine Freundin minderjährig ist, entscheidet ihre Mutter, wo sie zu sein hat. Denn sie hat das Aufenthaltsbestimmumgsrecht. Wenn sie meint, dass sie nicht bei dir sei darf, ist da sso.
Sie wird ihre Tochter auch nicht zum Spaß in einer Klinik anmelden, sondern, wahrscheinlich, weil deine Freundin krank ist und Hilfe braucht. Sie sollte also in Behandlung gehen. Davon mal abgesehen, dass ihre Mutter entscheidet, wo sie sich aufhält.
Sie kann euch zwar anzeigen, aber ihr habt keine Straftat begangen, also word genau gar nichts passieren. Warum glauben so viele Leute, dass eine Anzeige immer was gabz schlimmes ist und man sofort eingebuchtet wird?
Sollte sich deine Freundin demnächst wieder bei dir einfinden, ohne dass ihre Mutter einverstanden ist, kann sie aber die Polizei informieren, die sie dann abholen und nach Hause bringen kann.
Habe keine Angst aber habe schon was bei der Polizei am laufen (siehe ältere Frage) und keine lusten noch mehr Stress zu haben
Und? Da sist doch was gabz anderes. Nur, weil eine schwere Straftat im anderer Sache im Raum steht, wird aus der Anwesenheit deiner Freundin bei dir Zuhause keine Straftat.
Und sie will dich weswegen anzeigen? Du hast, bei den Sachen die du geschildert hast, keine Straftat begangen.
Wenn die Freundin freiwillig zu dir kam, volljährig oder zumindest einsichtsfähig war, und du sie nicht versteckt oder festgehalten hast, hast du auch nichts Strafbares getan.
Die Mutter kann theoretisch eine Anzeige erstatten, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass das zu einem Strafverfahren führt, geschweige denn zu irgendeiner Verurteilung.
Naja sie ist 16 und fragt jetzt nach Addresse und will mich und meine Eltern anzeigen
Und? Dann gib ihr deine Adresse einfcah nicht.
Grundsätzlich kann erstmal jeder jeden wegen allem anzeigen. Das bedeutet aber rnicht, dass man dann auch bestraft wird.
du hast nichts strafbares gemacht, Anzeige machtlos im Normalfall. Du hast ihr ja nicht aktiv Beihilfe geleistet abzuhauen, sie ging freiwillig
Also ich bin 17 und sie 16