Muß Netzbetreiber Pooling durchführen?

1 Antwort

Man sollte zwei Dinge unterscheiden:

  • Lieferanten
  • Netzbetreiber

Wenn die beiden Zählpunkte auf unterschiedlichen Lieferanten zugeordnet sind, können die Zählpunkte nicht zusammengefasst werden.

Auch wird hier der Begriff Pooling völlig falsch verwandt.

Eine korrekte Anwendung von Pooling wäre, wenn zum Beispiel eine Großhandelskette in Deutschland 150 Filialen und gegenüber dem einzigen Lieferanten die Zählpunkte gepoolt werden.

Pooling ist also im Bereich von Großkunden nur möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber
laleluni 
Fragesteller
 27.08.2023, 14:11

Hallo, beide Zähler sind beim gleichen Netzbetrieber - aber ich mit beiden bei einem anderen Lieferanten. Es waren mal 2 Wohnungen, die zu einer zusammengelegt wurden. Da die Möglichkeit, die Wohnung wieder zu teilen, bestehen bleiben soll, kann ich das nur per Vertragszusammenlegung händeln, damit ich nicht 2 Anschlußgebühren bezahlen muß. Ich habe nichts gelesen, dass dies nur für GroßkundenoderGewebe möglich sein soll...

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GuenterLeipzig  27.08.2023, 14:29
@laleluni

Nochmal:

Im Energiemarkt gibt es folgende Marktrollen:

  • Betreiber von Energieerzeugungsanlagen
  • Lieferanten (der Vertragspartner zum Endkunden)
  • Netzbetreiber (Techniker für Netzberieb)
  • Messstellenbetreiber (meist identisch mit Netzbetreiber, jedoch nicht zwingend) (Techniker, die den Messstellenbetrieb, also der Gerätepark, vornehmen)
  • Messdienstleister (hier werden im Auftrag der Lieferanten Rechnungen an die Endkunden erstellt)
  • Gatewayadministratoren (datentechnische Administration der Smart Meter Gateways)

Wenn die Möglichkeit der Wohnungsteilung bestehen bleiben soll, dann kommst Du um 2 unterschiedliche Zählpunkte nicht herum.

Verträge werden nicht zusammengelegt.

Das Einzige, was geht, ist folgendes:

  • Abmeldung eines Zählpunktes und damit Kündigung des wegfallenden Vertrages im Zuge der physischen Zusammenlegung der beiden Zählpunkte durch ein beim Netzbetreiber eingetragenen Installationsunternehmens.
  • Vertragsanpassung des neuen Vertrages über den so neu entstandenen Zählpunkt
  • Die Zählpunktzusammenlegung muss der Hauseigentümer anstoßen.
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laleluni 
Fragesteller
 27.08.2023, 14:36

Ok, Danke

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