Muss mir mein Arbeitgeber arbeitsrechtlich eine Freistellung für meine Reha-Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben aushändigen?
Ich bin seit Januar 2019 krankgeschrieben, habe eine Reha hinter mir und mittlerweile auch meinen Bescheid seitens der RV erhalten, dass ich Ende diesen Monats meine o.g. Maßnahme beginnen kann.
Mein Beschäftigungsverhältnis ist als ruhend gestellt. Ich strebe die innerbetriebliche Versetzung an, da ich auf ärztlichen Rat hin nicht mehr in meinem bisherigen Bereich arbeiten sollte.
Nun ist es so, dass ich vor einigen Wochen bei meinem AG einen Freistellungsantrag gestellt habe. Den benötige ich dringend; ohne diesen kann ich meine Maßnahme nicht starten, weil ich ab diesem Zeitpunkt aus der AU muss.
Nachdem ich 2 Wochen nichts hörte, erinnerte ich nochmal höflich an mein Anliegen und setzte eine Frist. Nun sind wieder 2 Wochen vergangen, und ich habe bis dato keine Freistellung erhalten.
In knapp 3 Wochen beginnt meine Maßnahme, die mir sehr wichtig ist und ich sehr dankbar bin, sie genehmigt bekommen zu haben. Doch so allmählich mache ich mir Sorgen, denn mir läuft die Zeit davon.
Sämtliche Kopien von wissenswerten Schreiben, die ich im Rahmen meiner Reha-Maßnahme seitens der RV erhalten habe, hat mein AG vorliegen. Hieran kann es also nicht liegen.
Nun hoffe ich, dass eine kompetente Person oder Jemand, der mein Geschildertes selbst schon erfahren musste mein Dilemma liest und mir mit seinem Rat helfen kann.
Ich bitte um nur ernstgemeinte, sinnvolle und hilfreiche Nachrichten. Alles Andere halte ich für unnötig. Vielen Dank dafür!
Gern hätte ich auch noch gewusst, ob es ein auszufüllendes Formular von der RV hinsichtlich der Freistellung gibt oder ob der AG dies formlos aushändigt. Es ist so schwer in dieser ungewöhnlichen Zeit jemanden bei der RV zu erreichen; deshalb diese anhängige Frage noch.
3 Antworten
Wenn ich das richtig verstanden hab, willst du eine Wiedereingliederung durchführen.
du bekommst beim Arzt ein Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber. Darin muss er belegen, ob und wie du wieder arbeiten kannst.
nachdem er das ausgefüllt hat, sendet er das an den Versicherungsträger.
ich habe damals email Verkehr mit der RV gehabt
Bin mir beim zweiten aber nicht so sicher...
ist schon ein paar Jahre her.
zur Not frag mal deine Krankenkasse. Die bezahlt dich zwar nicht, aber können oftmals weiterhelfen
Gute Besserung noch
Sinnvoll wäre es zu erklären was ...
- weil ich ab diesem Zeitpunkt aus der AU muss.
- bei meinem AG einen Freistellungsantrag gestellt habe
- Mein Beschäftigungsverhältnis ist als ruhend gestellt.
… das bedeutet.
Grundsätzlich:
- Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit "ruht" nichts bei Deinem Arbeitgeber.
- Während einer stat. Rehamaßnahme durch den RV-Träger besteht AU
- Zur med. Reha-Maßnahme des RV-Trägers bedarf es keiner Zustimmung des Arbeitgebers.
Geh zum Arbeitsgericht und beantrage eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt der sofortigen Erteilung der Freistellung.
Solch scharfe Geschütze möchte ich eigentlich nicht auffahren, denn ich strebe schließlich die innerbetriebliche Versetzung an ... also möchte js noch was 😏