Ausgesteuert ... was dann?

3 Antworten

Ich denke nicht, dass Du das beurteilen kannst. Du darfst davon ausgehen, dass ich dafür meine Gründe habe.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld-I?

Ja --- nennt sich Nahtlosigkeitsregelung, sprich Du hast trotz bstehenden Arbeitsvertrages soweit Du weiterhin nicht arbeitsfähig bist Anspruch auf ALG I

https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allgemeines/792-nahtlosigkeitsregelung.html

Muss ich mich dann ab dem 24.07.20 gesund schreiben lassen,

genau das ! darfst Du nicht.

larachristin 
Fragesteller
 09.06.2020, 20:21

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Du hast mir sehr geholfen. Aber nochmal für mein Verständnis: Trotzdem ich weiterhin arbeitsunfähig bin und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, habe ich bis zur innerbetrieblichen Versetzung und die damit verbundene berufliche Rehabilitation durch das btz Anspruch auf Arbeitslosengeld l ? VG

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Du bist lieber Arbeitslos als mal alleine ein Gespräch mit deinem eigenem Arbeitgeber zu führen?