Ausgesteuert ... was dann?
Hallo liebe Community, ich bin langzeitkrankrank, habe eine Reha hinter mir und sollte auf Anraten meiner Ärzte nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren. Längst habe ich eine innerbetriebliche Versetzung angestrebt, doch aufgrund des Covid19 steht ein BEM-Gespräch leider noch immer aus. Mein Reha-Berater wird erst wieder ab 07/20 seinen Außendienst wahrnehmen dürfen; alleine möchte ich das Gespräch mit meinem Arbeitgeber ungern führen. Aufgrund dessen zieht sich alles schon seit Monaten hin und Ende Juli werde ich leider ausgesteuert. Ab Oktober werde über die Deutsche Rentenversicherung eine Berufsfindungsmaßnahme starten, doch bis dahin muss ich mich ab dem Tag meiner Aussteuerung arbeitslos melden.
Nun meine Frage:
Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld-I? Bis zum 23.07.20 beziehe ich Krankengeld, dann werde ich wie bereits erwähnt ausgesteuert. Muss ich mich dann ab dem 24.07.20 gesund schreiben lassen, um die Wartezeit bis Oktober zu überbrücken, bis meine Maßnahme über die RV startet?
Bitte nur sachliche Antworten mit tatsächlichem Wissen darüber.
Vielen Dank und lieben Gruß.
3 Antworten
Ich denke nicht, dass Du das beurteilen kannst. Du darfst davon ausgehen, dass ich dafür meine Gründe habe.
Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld-I?
Ja --- nennt sich Nahtlosigkeitsregelung, sprich Du hast trotz bstehenden Arbeitsvertrages soweit Du weiterhin nicht arbeitsfähig bist Anspruch auf ALG I
Muss ich mich dann ab dem 24.07.20 gesund schreiben lassen,
genau das ! darfst Du nicht.
Du bist lieber Arbeitslos als mal alleine ein Gespräch mit deinem eigenem Arbeitgeber zu führen?
Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Du hast mir sehr geholfen. Aber nochmal für mein Verständnis: Trotzdem ich weiterhin arbeitsunfähig bin und damit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, habe ich bis zur innerbetrieblichen Versetzung und die damit verbundene berufliche Rehabilitation durch das btz Anspruch auf Arbeitslosengeld l ? VG