Muss man GEZ bezahlen oder nicht?

8 Antworten

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kommt drauf an wie risikobereit du bist den Gerichtsweg zu gehen. Einfach nicht zahlen ist nicht, aber jeder hat das recht auf Widerspruch und Klage.... zumindest falls er einen Bescheid bekommt. Ohne Bescheid kein Widerspruchsrecht, allerdings auch keine Pflicht zur Zahlung.

Geheim0815  16.02.2016, 07:56

Eine Anmerkung noch zum Rechtsweg (auch wenn der auf dem Bescheid drauf steht). Kommt ein Bescheid hat man die im Bescheid genannte Frist zeit für den Widerspruch. Diesen rechtzeitig (!) per Einschreiben absenden.

Der Widerspruch ist sachlich zu begründen, und hier sollte man nicht einfach die nächstbeste Begründung aus dem Internet nehmen (z.B. Verträgen zu lasten dritter/das ist Zivilrecht, wir sind aber im Verwaltungsrecht oder ganz abstruse dinge wie die BRD GmbH) sondern sich wirklich mit der Thematik beschäftigen (Gesetze lesen, Urteile lesen, dann wieder Gesetze lesen die im Urteil genannt werden und prüfen). Hat man dann eine Begründung und ist sich sicher recht zu haben (zu bekommen ist leider nochmal was anderes) dann formulieren und ab damit. Wichtig auch.... im Widerspruch auch die Aussetzung der Vollziehung (nicht vollstreckung... -> verwaltungsrecht) nach §361 AO beantragen damit wärend der ganze Widerspruch/Klagezeit nichts passieren kann.

Über den Widerspruch muss in angemessener Frist entschieden werden, ist das nicht der Fall hat man nach §75 VwGO das Recht auf Untätigkeitsklage, ich würde aber davon abraten weil der Bescheid ja wg. des Widerspruchs nicht rechtskräftig ist und weil ja durch die Aussetzung der vollziehung auch nichts  passieren kann. Im günstigen Fall schläft es ein, zumindest aber gewinnt man Zeit und hat vieleicht das Glück das andere laufende Klagen (und es gibt dutzende) entschieden sind bevor man selbst zur Klage kommt).

Kommt dann der Widerspruchsbescheid und wird zurückgewiesen ist wiederum fristgemäß Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. Diese ist wie im Widerspruch zu begründen. Aktuell stellen viele Gerichte diese Klagen zurück und warten auf höherinstanzliche Urteile (weil sie einfach überlastet sind damit). Mit jeder Klage erhöht sich auch der Druck auf die Politik. Wird die Klage zurückgestellt... umso besser... denn wir erinnern uns... §361 AO :). Die Zeit ist der Freund denn z.B. die Klagen von Rossmann und Sixt arbeiten auf den höherinstanzlichen (teuren) Ebenen für einen...

Kommt es zur Verhandlung und wird diese gegen einen entschieden (sehr warscheinlich auf den unteren Ebenen) kann man entscheiden ob man den weg weiter beschreitet.

Ganz wichtig: Wenn man diesen Weg geht muss man sicherstellen im Niederlagenfall sowohl Gerichtskosten als auch die Rundfunkabgabe zahlen zu können. Die Gerichtskosten halten sich aber in Grenzen in den unteren instanzen.

Jede anhänige Klage "verstopft" die Gerichte und man könnte das ganze auch als ziviler ungehorsam sehen, denn selbst wenn Gerichte für den Rundfunk urteilen (IMHO in Missachtung der Rechtslage) erhöht der dadurch entstehende Druck die Notwendigkeit der Politik sich mit dem Thema auseinander zu setzen... denn ein großteil des Volkes ist gegen den Zwangsbeitrag, insb. weil hier jedes Augemäß verloren ist wie Zwangsgelder verschwendet werden oder sogar in private Taschen fliesen.

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RichardSharpe  16.02.2016, 14:49
@Geheim0815

1. Die Rechtslage ist, dass bisher kein einziges Gericht den Rundfunkbeitrag für rechts- oder verfassungswidrig erklärt hat.

2. Es ist keineswegs der 'Großteil des Volks' gegen den Beitrag. Es ist eine kleine, wortstarke Minderheit im Internet, die dagegen ist.

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Geheim0815  16.02.2016, 18:42
@RichardSharpe

zu 2.)

http://www.tagesspiegel.de/medien/immer-mehr-zahlen-keinen-rundfunkbeitrag-2-2-millionen-vollstreckungsersuchen/12931448.html

2,2 Mio Vollstreckungsverusche... hunderte oder tausende anhängige Klagen, unzählige nicht bescheidete Verfahren und zig Mio erst nach zig Aufforderungen zahlern... dazu weitere zig Mio die nur mit viel murren zahlen weil sie Angst haben vor den Drohungen...

2014 mussten 50% (!!!!) der Zahler angemahnt werden. Wenn das eine "kleine wortstarke Minderheit" ist weiß ich auch nicht mehr. Die Mehrheit ist klar gegen die Abgabe, wer das nicht erkennt verschliest die Augen oder arbeitet für den ÖR bzw. dessen nutznieser :-).

Um die Dimensionen nochmal klar zu machen:

2013: 701 000 Vollstreckungsversuche

2014: 891 000

2015: 2,2 Mio (Prognose)

zu 1.) es ist keine Rechtslage, es ist ein aktuelles Meinungsbild der Gerichte. Von einer gesicherten Rechtslage kann man erst bei einer höchstgerichtlichen Entscheidung reden und die ist noch nicht erreicht.

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RichardSharpe  17.02.2016, 10:42
@Geheim0815

es ist keine Rechtslage, es ist ein aktuelles Meinungsbild der Gerichte.

Genau das nennt man Rechtslage. Möglicherweise ändert sich diese irgendwann.

Um die Dimensionen nochmal klar zu machen:

Die Dimensionen wind mir klar, dir aber anscheinend nicht, denn selbst 2,2 Millionen Vollstreckungsversuche (falls die Zahl stimmt), bedeutet immer noch nicht, dass es ein 'Großteil' der Bundesbürger ist, die nicht zahlen.

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Geheim0815  17.02.2016, 11:33
@RichardSharpe

1. darum nicht gesicherte Rechtslage. Schwebend wirksame Rechtslage könnte ein schönes Wort dafür sein

2. es sind nicht ein großteil der Bürger die nicht zahlen, sondern nur ein großer Teil der dagegen ist und könnte er entscheiden es nicht zahlen würde... fast 50% zahlen nur verspätet und nach vielen aufforderungen. Das sind Zahlen die weit weit weit über normale Zahlen hinaus gehen und sie ist ein ganz sicherer Indikator dafür das die Gebühr breitflächig abgelehnt wird. Viele sind zu bequem vor dem Rechtsweg, haben Angst davor oder wissen es einfach nicht... und genau so kommen auch 2 Mio Vollstreckungsverfahren zusammen. Das ist eine Dimension die ganz deutlich zeigt das etwas nicht stimmt.

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Viele Antworten hier ihre meinungen, aber wenige haben den Schritt gemacht und abgewartet was nach einer Städtischen Vollstreckungsankündigung wirklich passiert. Spätestens bei diesem Schreiben haben die meisten Angst.

Was danach folgt ist einfach: Eine Einladung eines Obergerichtsvollziehers zur Eidesstattlichen und danach Inasso Creditreform.

Im endeffekt ist es abzocke, aber eine sehr gute und durchdachte.

Zwangsvollstreckungen werden ohne überprüfung eingeleitet. Das heißt niemand von der stadt prüft ob diese Forderungen berechtigt sind, da die meisten zahlen, wenn die Forderung wohl berechtigt ist. In diesem falle könnte der Gläubiger ja auch erfolgreich vor Gericht ziehen. Bei der GEZ ist das nicht so, Sie ist definitiv eine Firma. Die geben aber niemals namen oder etwas raus was einem Angriffsfläche bietet, damit man den Spieß nicht umdrehen kann.

Ich habe den Versuch gemacht und Zahle seit 2013 nicht mehr. Erst nur nicht UNterschriebene Bescheide (Werbung, angebote) der GEZ. Dann wollten die Geld. Ich hab nach der Rechtsgrundlage und einer UNterschrift verlangt. Bis heute kam nix, also ignoriert. Vollstreckungsankündigung der Stadt kam am 15.5.2017 mit Termin! Habe da angerufen und dem Herrn gesagt das er Willkommen ist, jedoch alle Unterlagen mitbringen soll, da die Gez sie mir nicht geben will. Da wurde das Gespräch schlagartig unfreundlich, nach dem Motto: Wenn sie nicht zahlen wollen, brauch ich auch nicht kommen. Aufgelegt Oo

Dann Post vom Obergerichtsvollzieher mit der Forderung zur Vermögensauskunft. Da war dann auch von Erzwingungshaft die Rede.

Das sowas nur mit Richter geht wird da nicht erwähnt und den scheinen die nicht im Team zu haben.

Wieder angerufen; Er meinte ich muss kommen. Ich frage ihn ob er denn auch alle Unterlagen vollständig da hat. Gespräch wird wieder Schlagartig anders: Sie müssen nicht kommen. Ich kann das auch zur Stadt zurück geben, dann klären sie das mit denen und die verhängen evt erzwingungshaft.

Gesagt, getan.

Ich bei der Stadt angerufen was dann stand der Dinge ist: Sache ist für die Stadt damit durch.

Jetzt am 11.8.2017: Post von der Inkasso Creditreform mit vermittlungsauftrag. Hab da die Tage Angerufen und eine sehr nette Junge Dame ging ans Telefon. Wieder nach dem Auftrag, genaue bennenung des Gläubigers und des Festsetzungsbescheides gefragt und wieder hat sich das Gespräch Schlagartig geändert.

Im endeffekt sollen die Klagen und vor Gericht ziehen.

trekremllit  23.12.2023, 15:26

GEZ ist auch keine Firma, sondern eine Staatspropaganda

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Also GEZ musst du nicht zahlen, mitlerweile heißt das Rundfunkbeitrag.

Und ja diesen musst du zahlen, auser du wohnst in einer WG und einer der anderen zahlt schon, du bist Harz4-Empfänger oder du beziehst Barfög.

Wenn du keines dieser Krieterien erfüllst, musst du wohl oder übel die 17,50 bezahlen. Auch wenn durch ein von einem Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten existiert, der diesem Beitrag mitlerweile als veraltet ansieht, musst du ih zahlen.

Naja, wenn du nachweislich ein geringes Gesamteinkommen hast und die zusätzliche Belastung des Rundfunkbeitrages nicht zumutbar ist, lohnt es sich diese Forderung anzufechten.

Wichtig: Hier muss das Einkommen aller darunter fallenden Parteien einbezogen werden.

Ansonsten gilt: Jeder muss zahlen, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.

Wenn zum Beispiel dein Mitbewohner in der WG bereits zahlt, musst du es nicht, solltest dich jedoch bei ihm daran beteiligen!

Muss ich GEZ bezahle?

GEZ gibts schon lange nicht mehr, das nennt sich ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice! 

Und zahlen muß jeder Haushalt, ganz egal wie andere und man selbst darüber denken mag!