Muss man Fußbodenheizung anmelden oder reicht es wenn man Strom angemeldet hat?
Ich bin gerade in eine Wohnung in Graz gezogen. Es wird mit Fußbodenheizung (Fernwärme) geheizt. Heizkörper habe ich keine, Strom habe ich bereits angemeldet. Reicht das oder muss ich die Heizung noch extra anmelden? Wenn ja, wie geht das?
3 Antworten
Das sind Sachen, die sollten in Deinem Mietvertrag stehen. Wenn nicht, dann frag die Verwaltung.
Bei zentralen Anlagen geht das in der Regel über die Nebenkostenabrechnung. Wenn da ein separater Vertrag geschlossen werden muss, sollte das im Mietvertrag verankert sein.
Im Regelfall ist es so, dass die Heizkosten über die Betriebskostenabrechnung erhoben werden.
Versuche das daher zuerst mit Deinem Vermieter zu klären.
Allerdings ist mir bekannt, dass es in der Praxis auch Vertragskonstrukte gibt, bei denen mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen direkt abgerechnet wird.
Das ist allerdings eher die Ausnahme als die Regel.
Reicht das oder muss ich die Heizung noch extra anmelden?
Kommt ganz darauf an, wer die Heizung mit was für Betriebsmitteln betreibt.