muss man ein Gewerbe oder sowas anmelden?
Hallo,
meine Freundin und ich sind Hobbybäcker und backen gerne für Verwandte und gute Freunde.
Es ist jetzt dazu gekommen, dass wir eine Instagram-Seite erstellt haben, um unsere Torten zu präsentieren und unser Talent zu verwirklichen...
Wir wären auch bereit Torten zu „verkaufen“ jedoch wissen wir nicht wie das abläuft... muss man irgendwas anmelden oder ist das sowas wie ein Privatverkauf!?
4 Antworten
Selbst erstellte Torten zum Kauf anbieten, ist natürlich als Gewerbe anzumelden. Dein Problem ist aber, dass das ein zulassungspflichtiges Handwerk ist (vgl. Nr. 31 Anlage A zur HwO) und eine einfache Anmeldung nicht reicht. Und diese Zulassung bekommst du von der Handwerkskammer nur als Konditormeister oder Altgeselle.
Ohne Zulassung ist das illegale Handwerksausübung und wird sehr teuer, wenn du erwischt wirst.
Altgeselle nur mit einer Ausnahmegenehmigung der HWK, über 47 Jahre alt und mindestens X Jahre im Beruf, davon drei in leitender Position um es genau zu sagen.
Das ist ein Gewerbe, allerdings hast Du das Problem, daß Du das nur ausüben darfst, wenn Du eine Ausbildung als Konditorin hast und Du musst dann Beiträge an die Handwerkskammer bezahlen.
Als offizielles Gewerbe wird das etwas schwierig.
Du könntest versuchen, es als frei künstlerische Tätigkeit anzugeben, weil Du Einzelstücke produzierst und die künstlerische Gestaltung im Vordergrund steht. Dann brauchst Du keinen Gewerbeschein.
Privatverkäufe gibt es bei sowas eigentlich nicht.
Gewerbeschein brauchst du ab dem Moment wo du handelst.
Von einer "Tortengalerie" hab ich noch nie gehört.
Eine Möglichkeit ist, auf jede Torte draufzuschreiben: "Kein Lebensmittel, nicht zum Verzehr bestimmt", aber da kommt man ganz schön in Erklärungsnot...
Das ist kein Quatsch! Die Frage ist nur, ob man mit dem Argument bei Torten durchkommt. Mit anderen Dingen, funktioniert das auf diese Weise durchaus.
Das ist absoluter Blödsinn. Egal ob man mit viel Kreativität Einzelstücke von Handtaschen, Schmuck oder Torten herstellt... Wenn die verkauft werden, ist das Gewerbe. Ausnahmen sieht die GewO nicht vor.
Da solltest Du Dich nochmal erkundigen. Kunstgegenstände herzustellen ist erstmal eine freie Tätigkeit, da benötigt man überhaupt keinen Gewerbeschein.
Ich muss mich nicht erkundigen. Ich arbeite seit 20 Jahren im Gewerberecht und kenne die maßgeblichen Vorschriften, Kommentare und Rechtsprechung.
Kunstgegenstände herstellen muss noch kein Gewerbe sein, aber der Vertrieb. Du kannst ja mal nach "Kunsthandwerk" googeln...
Ich habe das gerade komplett durch, weil ich das für unseren Shop brauchte.
Selbsthergestellte Kunstgegenstände zu vertreiben, wenn es nur Kleinserien sind, ist eine freie Tätigkeit. Kauft man die Gegenstände ein, die jemand anders hergestellt hat, hast Du sicherlich recht.
Allerdings glaube ich auch, daß speziell bei Torten die HWK dazwischenfunkt.
Wir können auch nicht alles herstellen, was wir vorhatten, sondern mussten das Sortiment anpassen.
Den Begriff freie Tätigkeit gibt es im Gewerberecht gar nicht.... Ich weiß nicht, mit wem du da geredet hast...
Anscheinend sprechen wir über völlig unterschiedliche Dinge und komplett aneinander vorbei.
Ich zitiere mal beispielhaft , worauf ich mich beziehe:
"Bei der Erbringung künstlerischer Tätigkeiten handelt es sich um einen Freien Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr.1 EStG, wenn eine eigenschöpferische Leistung erbracht wird, in der eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft zum Ausdruck kommt, und die über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine künstlerische Gestaltungshöhe erreicht (vgl.BFHVIII R 32/75 v. 2.12.80, BStBlII 81, 170). Diese Anforderungen gelten sowohl für das Anfertigen von Bildern, Skulpturen und schließlich auch für die Herstellung von Wohnaccessoires. Im Besonderen bei Letztgenanntem ist es wichtig, dass der Schwerpunkt nicht im Handwerk, sondern in der Kunst und im Design liegt."
Das EStG und die dazu ergangene Rechtsprechung des BFG sind für die Frage, ob eine Gewerbeanzeige erforderlich ist, völlig belanglos. Das richtet sich nach § 6 GewO und der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ;-)
Natürlich müsst ihr ein Gewerbe anmelden, sobald ihr vorhabt Gewinn zu erzielen.
- Gewerbe wäre Pflicht
- Verkauf von Lebensmitteln unterliegt strengen Auflagen
- ihr müsst 18 oder älter sein
genau, und wenn man Konditoreiwaren außer Haus verkauft braucht man auch noch den Meisterbrief
"es als frei künstlerische Tätigkeit anzugeben, weil Du Einzelstücke produzierst und die künstlerische Gestaltung im Vordergrund steht. Dann brauchst Du keinen Gewerbeschein." Das ist Quatsch.