Muss man den 2. Namen der im Pass oder Ausweis steht auch sonst überall angeben?

3 Antworten

Die in der Geburtsurkunde eingetragenen Vornamen dürfen von den Namensträgern im privaten Rechts- und Geschäftsverkehr nach Belieben genutzt werden und sind gleichberechtigt.

Bei Banken und Behörden sollte man aber immer die im Personalausweis angegebenen Namensdaten verwenden - damit das identisch ist...

huhu,

nicht überall, beim Flug mach ich es eigentlich immer oder wenn was von Behörden kommt in denen ich schon so im Anschreiben stehe. Die Bank fragt in der Regel auch danach da du ja ein Ausweißdokument vorlegen musst.

Grüße Anna

Nur wenn er mit Bindestrich ist!