Muss ich im Schülerpraktikum einen Ausgleichstag frei kriegen, wenn ich an einem Feiertag dort war?
Huhu, ich mache aktuell ein Schülerpraktikum für 2 Wochen als Pferdewirt. Und da morgen (31.10.2024) ein Feiertag ist, ich aber trotzdem da bin, sagt Google ich brauche einen Ausgleichstag. Auf der anderen Seite, ist es aber ja ein Praktikum wo man den Beruf kennelernt, und als Pferdewirt gibt es ja nun mal kein Feiertag aber ich bin ja nur Praktikant? 4 Tage war ich im Praktikum auch nicht da, weil ich krank war und meine Freunde sagen ich hatte von Prinzip her dann ja schon Ausgleichstage. Aber krank sein kann man ja nicht “frei” nennen. Meine Klassenlehrerin sagt auch, ich soll Freitag wieder hin? Ist das so?
4 Antworten
Bei einem Schülerpraktikum gelten in der Regel andere Arbeitsbedingungen als für reguläre Arbeitskräfte, da der Schwerpunkt auf dem Lernen und dem Kennenlernen des Berufs liegt. Grundsätzlich haben auch Praktikant*innen Rechte bezüglich Arbeitszeiten und Feiertagen, insbesondere Minderjährige unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das festlegt, dass sie an Feiertagen und Sonntagen grundsätzlich nicht arbeiten müssen – mit Ausnahme einiger Berufe, wie in der Landwirtschaft oder der Tierpflege.
Da du im Bereich Pferdewirtschaft tätig bist, fällt das Praktikum tatsächlich in eine der Ausnahmen, wo Arbeit an Feiertagen möglich ist. Allerdings steht dir normalerweise ein Ausgleichstag zu, wenn du an einem Feiertag arbeiten musst. Kranktage gelten nicht als „freie Tage“ oder „Ausgleichstage“, da du diese Zeit nicht nutzen konntest, um dich zu erholen oder persönliche Dinge zu erledigen.
Letztendlich hängt es aber von der Absprache mit deinem Praktikumsbetrieb und möglicherweise auch von den Richtlinien deiner Schule ab. Da deine Klassenlehrerin ebenfalls involviert ist und sagt, dass du am Freitag wieder hin sollst, wäre es am besten, mit ihr und dem Praktikumsbetrieb das Thema noch einmal kurz anzusprechen, um Klarheit zu schaffen. In vielen Fällen kann ein Kompromiss gefunden werden – zum Beispiel ein halber Tag am Freitag, falls möglich.
Du schnuppertst da armselige 2 Wochen, also 10 Tage, von denen du schon 4 verpasst hast. Wenn dir der Beruf egal ist, besteh auf deinem "Feiertagsrecht", wenn er dich irgendwie interessiert, nutze die Chance und lerne noch ein bisschen mehr.
Praktikum von 2 Wochen. Davon schon 4Tage krank, dann noch Ausgleichstag, vielleicht noch ein verlängertes WE?.... oder laß es doch ganz sein!
Sorry! Für meine etwas Sarkastische Antwort.....
Maximilian, wenn ich mich übergebe und Antibiotika bekomme dann leuchtet es ein, dass ich nicht hingehe oder? Bist du gerne zur Schule/Praktikum gegangen? Und wenn alle deine Freunde die Woche 4 mal arbeiten und du 5 mal, leuchtet es ein das man es hinterfragt? Und Krank sein kannst du nicht als Frei zählen.
Sorry, dass ich nicht so frech antworte, wie du auf meine Frage :)
Wirst du bezahlt? Dann steht dir ein Zuschlag zu. Ob du morgen hin sollst oder nicht, fragst du deinen Chef.
Krank sind keine Ausgleichtage, da hast du Recht. Ausgleichstage gibt es bei uns nur, wenn wir mehr als 5 Tage die Woche arbeiten.