Muss ich Fangprämie zahlen?

5 Antworten

Du wirst wohl zahlen müssen. Das ist eine zivilrechtliche Forderung, mit der das Geschäft, die unnötigen Kosten, die durch den Landendiebstahl entstehen ( Verwaltungskosten) entstehen gedeckt sind.

"muss ich dies zahlen wenn ich zur Vorladung erscheine?"

Nein, mit der Polizei hat das nichts zu tun. Die "Fangprämie" ist eine zivilrechtliche Forderung des jeweiligen Geschäfts, in dem Du geklaut hast. Dies ist keine Provision für die Kassiererin, den Detektiv oder sonst wen, sondern deckt die Verwaltungskosten, die Du verursachst!

"Übrigens ich bin noch 13, spielt das eine Rolle?"

Ja, eine große Rolle. Du bist noch schuldunfähig (gem. §19 StGB), d.h. Du wirst nicht gerichtlich bestraft für den Diebstahl.

Ja, die Fangprämie mußt Du zahlen. Die hat nix mit Deiner Strafmündigkeit zu tun, sondern ist eine zivilrechtliche Forderung. Und hier spielt nur die "Deliktsfähigkeit" eine Rolle. Deliktsfähig bist Du bereits mit dem 7. Geburtstag. Das Geld kann der Laden auch nicht von Deinen Eltern, sondern nur von Dir fordern. Und wenn Du das Geld jetzt nicht hast, dann hast Du eben Schulden bei dem Laden. Verfallen wird die Forderung jedenfalls nicht.

Bestrafen kann Dich auch die Polizei nicht. Die wird vermutlich noch mal ein ermahnendes GEspräch mit Dir und Deinen Eltern führen und DIr noch mal deutlich machen, was passieren wird, wenn Du das nach Deinem 14. Geburtstag so weiter machst.

Die "Fangprämie" dient eher nicht als Detektivlohn. Sie soll den gesamten unnötigen Verwaltungsaufwand des Marktes entschädigen, der durch den Diebstahl entstanden ist. Es ist ungewöhnlich, daß er Betrag nicht sofort erhoben wurde. Die Polizei wird ihn nicht eintreiben. Aber es wird mit großer Wahrscheinlichkeit per Post eine Rechnung kommen. Mit dem Alter hat das wenig zu tun - Eltern haften für ihre Kinder.

Reiswaffel87  10.10.2012, 17:52

Eltern haften nicht für ihre Kinder! Einzig bei einer Aufsichtspflichtverletzung ist dem so. Davon kann hier keine Rede sein, also muss der Nachwuchs selbst zahlen.

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fragator  10.10.2012, 18:43
@Reiswaffel87

Bei einem 13jähren Kind ist es wenig relevant, ob die Forderung an das Kind oder an die Eltern gerichtet wird - wesentlich ist nur, daß gezahlt werden muß. Die Forderung wird, wenn das Kind nicht zahlt bzw. zahlen kann doch wieder bei den Eltern landen.

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Reiswaffel87  10.10.2012, 19:43
@fragator

...die aber nicht zahlen müssen, weil sie es nicht waren. Das Kind muss zahlen. Bei dem hier diskutierten Betrag wird das wohl nicht das Problem sein, aber ggf. wird einfach ein Titel erwirkt und der Nachwuchs zahlt ggf. auch noch 30 Jahre danach für seine Schandtaten.

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die " Fangprämie " ist kein Bonus für Detektive sondern dient zur Abschreckung, da du noch keine 14 bist, passiert dir auch nichts. aber lass das in Zukunft

Reiswaffel87  10.10.2012, 17:52

Strafrechtlich kann ihm nichts passieren. Zivilrechtlich durchaus.

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