Muss ich einer Ersatzlieferung zustimmen?
Hallo in diese Runde,
bei einem Parfumvertrieb habe ich mehrere Parfumes gekauft.
Ein Duft davon sollte ein Geschenk sein.
Als ich das Paket öffnete, war der Umkarton des als Geschenk gedachten Duftes dermaßen ramponiert, dass ich ihn so nicht verschenken wollte.
Nachdem ich der Firma die Fotos gesandt hatte, boten sie mir eine Gutschrift in Höhe von 10 Euro an, die ich innerhalb von 3 Monaten bei einem weiteren Einkauf hätte verrechnen lassen können.
Dies habe ich ich abgelehnt, da ich zum einen mit der Bestellung sowie schon erstmal mit Düften "eingedeckt" war und zum anderen hatte ich inzwischen ein neues Geschenk besorgen müssen.
Meine Frage: Bin ich verpflichtet eine Ersatzlieferung anzunehmen, obwohl ich diese jetzt nicht mehr brauche?
Was meint ihr dazu?
Über Rückmeldungen freue ich mich sehr und sage schon vorab "vielen Dank".
1 Antwort
Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht zur zweiten Andienung, also zur Vornahme einer Ersatzlieferung, wenn er den Vertrag beim ersten Versuch nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte. Eine Ausnahme davon besteht u.a., wenn der Käufer bei verspäteter Lieferung kein Interesse mehr an der Ware hat. Unabhängig davon kannst du bei einem Onlinekauf als Verbraucher den Vertrag einfach widerrufen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und die Hilfe.
Und schon tut sich mir die nächste Frage auf. Wie lange git die Widerrufsfrist?