Muss ich einen bei einem Auktionshaus online ersteigerten Gegenstand bezahlen obwohl begründete Zweifel bestehen, dass ich ihn überhaupt erhalten werde?
Ich habe kürzlich über ein Auktionsportal (liveauctioneers) einen teuren Gegenstand ersteigert bei einem Auktionshaus in den USA. Nach der Auktion habe ich einmal die Bewertungen den Auktionshauses durchgelesen. Die haben zwar insgesamt eine Bewertung von 4 von 5 Sternen aber ich habe nun auch einmal die negativen Bewertungen durchgelesen und man kann wohl davon ausgehen, dass diese zutreffen, da sich die selben Kritikpunkte wie ein roter Faden durch alle diese Bewertungen durchziehen.
Dem Auktionshaus wird vorgeworfen:
- Immer die selben Bilder für unterschiedliche Gegenstände zu verwenden
- Folglich nicht die Gegenstände auf den Bildern zu verschicken sondern nur ähnliche Gegenstände die aber eben nicht dieselben sind wie die auf die man geboten hat
- nicht nur die falschen Gegenstände zu versenden sondern auch welche die einen geringeren Wert haben
Ich habe nun das Auktionshaus direkt angeschrieben und diesen meine Bedenken geschildert. Zudem habe ich sie gebeten doch einfach meinen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben, dieses neben den (eher kleinen) Gegenstand zu legen, beides zusammen zu photographieren und mir das Bild per E-Mail zu senden, sodass ich weiß, dass sie überhaupt über den Originalgegenstand verfügen und somit grundsätzlich in der Lage sind ihm mir zu senden.
Meine Anfrage wurde mit einem Einzeiler der jede Höflichkeitsform vermissen ließ abgetan, auf meine Anfrage bezüglich des Bildes wurde nicht eingegangen und man sagte mir nur man versende die korrekten Gegenstände. Eine weitere Frage meinerseits, ob der Versand versichert sei wurde komplett ignoriert.
Weil mich diese Antwort natürlich nicht zufrieden gestellt hat, habe ich dem Auktionshaus erneut geschrieben, woraufhin überhaupt keine Antwort mehr erfolgte.
Mein Problem ist jetzt folgendes:
Eigentlich habe ich den Gegenstand ersteigert und müsste ihn auch bezahlen. Unter normalen Umständen würde ich das auch bedenkenlos tun. Ich habe aber keine Lust einer Firma über 1000 Euro in den Rachen zu werfen, die mir minderwertige Ware liefert bzw. mich evtl. betrügt, erst recht nicht weil ich beim Import nach Deutschland dafür auch noch Zoll bezahlen muss.
Ich frage daher ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt vom Kauf zurückzutreten oder aber mich irgendwie zusätzlich abzusichern. Auch wenn abgesehen davon jemand einen guten Rat hat wie ich mit der Sache umgehen könnte wäre ich dankbar.
(Ich bitte allerdings von Ratschlägen wie "vorher ordentlich informieren" abzusehen. So klug bin ich nun auch und bei 4 von 5 Sternen in den Bewertungen rechnet man mit sowas nicht, aber der Umgang des Auktionshauses mit meinem Problem lässt eben durchaus vermuten, dass jene die negative Bewertungen abgegeben haben, mit diesen im Recht waren.)
Vielen Danke schon einmal an alle konstruktiven Beitragschreiber!
5 Antworten
Noch ein Nachtrag:
Was ist hiermit?
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Eine Ausnahme gilt aber für so genannte Fernabsatzverträge. Deren Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.
Ein "Verdacht/eine Vermutung" reicht natürlich NICHT für einen Rücktritt.
Dann könnte ja so ziemlich jeder geschlossene Vertrag ausgehebelt werden.
Und eine (auch mehrere) negative Kritik reicht ebenfalls nicht, weil man nicht darauf sicher schließen kann, dass das auch auf Dich zutreffen wird.
Im Übrigen ist es nichts besonderes, dass man meist mehr negative Kritiken findet als positive.
Und das Auktionshaus ist nicht verpflichtet auf Dein zeitraubenden Vorschlag einzugehen. Man stelle sich vor, dass würden regelmäßig tausende von Käufern vorschlagen.
Und auch wenn Du es nicht hören willst:
Informiere Dich bevor Du anfängst zu bieten!
Du hättest Dir den langen Text sparen können. Der erste Halbsatz hätte gereicht. Selbstverständlich musst du zahlen. Ein Zuschlag bei einer Auktion begründet einen Kaufvertrag, der dich zur Zahlung verpflichtet.
Was ist dann hiermit?
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Eine Ausnahme gilt aber für so genannte Fernabsatzverträge. Deren Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.
Und woher wissen sie welches Recht angewendet wird? Es gibt bei so einer Sache zwei Partner, der eine bin ich und ich bin in Deutschland.
4,5 von 5 Sternen sind doch nicht wirklich schlecht. Es gibt immer welche die etwas zum meckern haben.
Da du den Artikel ersteigert hast, wirst du den auch zahlen müssen, ansonsten kommen für dich noch viel mehr Kosten drauf. Bedenken alleine werden wohl nicht ausreichen, da gültiger Vertrag entstanden sind.
Das Auktionshaus gibt es doch schon, so wie es aussieht, seit Jahren.
Da du sich bist betrogen zu werden - zahle nicht. Was soll dir eine Firma in den USA schon tun.
Absichern kannst du vorher was immer dir gefällt. Denn dazu müssen dann beide Zustimmen. Hinterher musst du dich an den Vertrag halten, so wie du es von dem anderen erwartest.
Zahle nicht
"Und das Auktionshaus ist nicht verpflichtet auf Dein zeitraubenden Vorschlag einzugehen. Man stelle sich vor, dass würden regelmäßig tausende von Käufern vorschlagen."
Im Zeitalter der Smartphones dauert das keine zwei Minuten und kann beim Verpacken erledigt werden und je höher die Summe ist um die es geht, desto mehr kann ich als Kunde auch erwarten.
"Informiere Dich bevor Du anfängst zu bieten!"
Ich hatte wie Sie bemerkt haben darum gebeten solche Klugscheißerkommentare zu unterlassen, es scheint hier leider einen Haufen Leute zu geben, deren Lebensinhalt es zu sein scheint klug daherzureden aber nichts zur Problemlösung beizusteuern. Ihr Beitrag war komplett nutzlos, hat mir nichts erzählt, was ich nicht schon wüsste und war somit komplett überflüssig.
(Zudem frage ich mich, wann ich Ihnen angeboten haben mit zu duzen.)