Muss ich einen bei einem Auktionshaus online ersteigerten Gegenstand bezahlen obwohl begründete Zweifel bestehen, dass ich ihn überhaupt erhalten werde?

5 Antworten

Noch ein Nachtrag:

Was ist hiermit?

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Eine Ausnahme gilt aber für so genannte Fernabsatzverträge. Deren Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.

Ein "Verdacht/eine Vermutung" reicht natürlich NICHT für einen Rücktritt.

Dann könnte ja so ziemlich jeder geschlossene Vertrag ausgehebelt werden.

Und eine (auch mehrere) negative Kritik reicht ebenfalls nicht, weil man nicht darauf sicher schließen kann, dass das auch auf Dich zutreffen wird.

Im Übrigen ist es nichts besonderes, dass man meist mehr negative Kritiken findet als positive.

Und das Auktionshaus ist nicht verpflichtet auf Dein zeitraubenden Vorschlag einzugehen. Man stelle sich vor, dass würden regelmäßig tausende von Käufern vorschlagen.

Und auch wenn Du es nicht hören willst:

Informiere Dich bevor Du anfängst zu bieten!

Orvin 
Fragesteller
 11.09.2019, 20:00

"Und das Auktionshaus ist nicht verpflichtet auf Dein zeitraubenden Vorschlag einzugehen. Man stelle sich vor, dass würden regelmäßig tausende von Käufern vorschlagen."

Im Zeitalter der Smartphones dauert das keine zwei Minuten und kann beim Verpacken erledigt werden und je höher die Summe ist um die es geht, desto mehr kann ich als Kunde auch erwarten.

"Informiere Dich bevor Du anfängst zu bieten!"

Ich hatte wie Sie bemerkt haben darum gebeten solche Klugscheißerkommentare zu unterlassen, es scheint hier leider einen Haufen Leute zu geben, deren Lebensinhalt es zu sein scheint klug daherzureden aber nichts zur Problemlösung beizusteuern. Ihr Beitrag war komplett nutzlos, hat mir nichts erzählt, was ich nicht schon wüsste und war somit komplett überflüssig.

(Zudem frage ich mich, wann ich Ihnen angeboten haben mit zu duzen.)

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KarinM373  11.09.2019, 20:09
@Orvin

Es gibt keine Problemlösung. Du willst einen bereits geschlossenen Vertrag änder, und das gegen die Zustimmung deins Vertragspartner das geht nicht.
Dafür können andere auch nix.

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alarm67  11.09.2019, 23:15
@Orvin

Aber die Klugscheißer hier sind scheinbar schlauer und wissen es halt besser als DU!

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Du hättest Dir den langen Text sparen können. Der erste Halbsatz hätte gereicht. Selbstverständlich musst du zahlen. Ein Zuschlag bei einer Auktion begründet einen Kaufvertrag, der dich zur Zahlung verpflichtet.

Orvin 
Fragesteller
 11.09.2019, 20:10

Was ist dann hiermit?

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Eine Ausnahme gilt aber für so genannte Fernabsatzverträge. Deren Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.

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Orvin 
Fragesteller
 11.09.2019, 23:07
@archibaldesel

Und woher wissen sie welches Recht angewendet wird? Es gibt bei so einer Sache zwei Partner, der eine bin ich und ich bin in Deutschland.

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4,5 von 5 Sternen sind doch nicht wirklich schlecht. Es gibt immer welche die etwas zum meckern haben.

Da du den Artikel ersteigert hast, wirst du den auch zahlen müssen, ansonsten kommen für dich noch viel mehr Kosten drauf. Bedenken alleine werden wohl nicht ausreichen, da gültiger Vertrag entstanden sind.

Das Auktionshaus gibt es doch schon, so wie es aussieht, seit Jahren.

Da du sich bist betrogen zu werden - zahle nicht. Was soll dir eine Firma in den USA schon tun.

Absichern kannst du vorher was immer dir gefällt. Denn dazu müssen dann beide Zustimmen. Hinterher musst du dich an den Vertrag halten, so wie du es von dem anderen erwartest.

Zahle nicht