Ist diese Google Bewertung ,erlaubt‘ (sehe Bild)?
Hallo!
ich habe mir schon viel zu dem Thema durchgelesen. Diese Bewertung stammt von mir und ich war in diesem Unternehmen tätig und es stimmt auch alles so, wie es da steht. Aber ganz davon abgesehen, darf ich das auf Google Rezessionen veröffentlichen?
Nur sinnvolle und richtige Antworten bitte, danke.
danke im Voraus!
4 Antworten
Die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut - daher dürfen auch Negativbewertungen veröffentlicht werden.
Die Meinungsfreiheit hat aber auch Grenzen - es wird immer problematisch, wenn Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, die nicht wahr sind oder die man, im Ernstfall, selbst wenn sie wahr wären, nicht beweisen könnte.
Wenn Tatsachenbehauptungen nicht wahr sind, kann man strafrechtlich wegen Verleumdung oder übler Nachrede strafrechtlich verfolgt werden.
Der Passus "Beleidigungen..." - ist eine Tatsachenbehauptung - diese muß wahr sein - das muß man auch beweisen können. (Dieser Passus sollte umgehend entfernt werden, wenn man keine stichhaltigen Beweise hat).
Für den Passus "Der Umgang mit den Auszubildenden..." ist ebenfalls eine Tatsachenbehauptung; allerdings ist dieser Passus im Gesamtzusammenhang ggf. als Werturteil zu verstehen, die noch zulässig wäre, wenn sie mit konkreten Beispielen unterlegt würde, die natürlich auch wahr sein müssten. Die Formulierung "unter aller Würde" ist allerdings schon wieder problematisch und sollte nicht verwendet werden.
Du solltest die Bewertung sicherheitshalber löschen und eine neue Bewertung angemessener formulieren.
Zur Orientierung "Tatsachenbehauptung" und "Werturteil"
https://www.lhr-law.de/thema/medienrecht-persoenlichkeitsrecht/werturteil-und-tatsachenbehauptung
der Umgang mit MIR als Auszubildender war unter aller Würde.
besser: z. B.
Es wurden mir nicht alle Ausbidungsinhalte gem. Ausbildungsrahmenplan vermittelt und beim Umgang mit mir fehlte es an dem notwendigen Respekt und der Umgangston war unverhältnismäßig rauh...
Dafür sind Rezisionen da...
Ja eben. Das dachte ich mir auch. Habe danach aber danach direkt einen Anruf meinen Ex Chefs bekommen, der mich dazu aufgefordert hat, diese direkt zu löschen etc. Deswegen wollte ich jetzt wissen, ob ich es wieder reinstellen könnte.
Keine Sorge!
Lass die Bewertung so wie sie ist drin damit es auch jeder sieht. Der Chef will dich nur einschüchtern und weiß genau das so eine Bewertung seiner Firma schaden kann aber ich sage nur so - Wenn das so stimmt wie du es schreibst ist der Chef selber Schuld wenn er nichts ändert.
Du hast Rechtschreibfehler in deinem Text und wiederholst dich am Anfang und am Ende. Also besonders schön ist der Text nicht.
So eine Bewertung gehört auch eher auf ein Jobportal wie Kununu und nicht in die Google Rezessionen, aber wenn es unbedingt sein muss, kann man das schon machen.
Bedenke nur, Personaler rufen auch gerne mal beim letzten Arbeitgeber an und fragen wie man auseinander gegangen ist. Die Bewertung bringt dich im Leben nicht weiter.
Das ist erlaubt, du sagst ja nur die Wahrheit und dazu hat jeder Mensch auf der Welt das Recht! Solange du mit deiner Bewertung keinen Mitarbeiter direkt persönlich beleidigst kannst du jede Bewertung veröffentlichen!
danke für die hilfreiche Resonanz ! Kann man anstatt „Beleidigungen“ ein anderes Wort nehmen was diese Aussage etwas mildert ? Und kann man anstatt „der Umgang mit Auszubildenden „ zum Beispiel schreiben „ der Umgang mit MIR als Auszubildender war unter aller Würde...“ ?? Danke für die Antwort !