Muss ich einen bei einem Auktionshaus online ersteigerten Gegenstand bezahlen obwohl begründete Zweifel bestehen, dass ich ihn überhaupt erhalten werde?

Ich habe kürzlich über ein Auktionsportal (liveauctioneers) einen teuren Gegenstand ersteigert bei einem Auktionshaus in den USA. Nach der Auktion habe ich einmal die Bewertungen den Auktionshauses durchgelesen. Die haben zwar insgesamt eine Bewertung von 4 von 5 Sternen aber ich habe nun auch einmal die negativen Bewertungen durchgelesen und man kann wohl davon ausgehen, dass diese zutreffen, da sich die selben Kritikpunkte wie ein roter Faden durch alle diese Bewertungen durchziehen.

Dem Auktionshaus wird vorgeworfen:

  • Immer die selben Bilder für unterschiedliche Gegenstände zu verwenden
  • Folglich nicht die Gegenstände auf den Bildern zu verschicken sondern nur ähnliche Gegenstände die aber eben nicht dieselben sind wie die auf die man geboten hat
  • nicht nur die falschen Gegenstände zu versenden sondern auch welche die einen geringeren Wert haben

Ich habe nun das Auktionshaus direkt angeschrieben und diesen meine Bedenken geschildert. Zudem habe ich sie gebeten doch einfach meinen Namen auf ein Blatt Papier zu schreiben, dieses neben den (eher kleinen) Gegenstand zu legen, beides zusammen zu photographieren und mir das Bild per E-Mail zu senden, sodass ich weiß, dass sie überhaupt über den Originalgegenstand verfügen und somit grundsätzlich in der Lage sind ihm mir zu senden.

Meine Anfrage wurde mit einem Einzeiler der jede Höflichkeitsform vermissen ließ abgetan, auf meine Anfrage bezüglich des Bildes wurde nicht eingegangen und man sagte mir nur man versende die korrekten Gegenstände. Eine weitere Frage meinerseits, ob der Versand versichert sei wurde komplett ignoriert.

Weil mich diese Antwort natürlich nicht zufrieden gestellt hat, habe ich dem Auktionshaus erneut geschrieben, woraufhin überhaupt keine Antwort mehr erfolgte.

Mein Problem ist jetzt folgendes:

Eigentlich habe ich den Gegenstand ersteigert und müsste ihn auch bezahlen. Unter normalen Umständen würde ich das auch bedenkenlos tun. Ich habe aber keine Lust einer Firma über 1000 Euro in den Rachen zu werfen, die mir minderwertige Ware liefert bzw. mich evtl. betrügt, erst recht nicht weil ich beim Import nach Deutschland dafür auch noch Zoll bezahlen muss.

Ich frage daher ob es vielleicht eine Möglichkeit gibt vom Kauf zurückzutreten oder aber mich irgendwie zusätzlich abzusichern. Auch wenn abgesehen davon jemand einen guten Rat hat wie ich mit der Sache umgehen könnte wäre ich dankbar.

(Ich bitte allerdings von Ratschlägen wie "vorher ordentlich informieren" abzusehen. So klug bin ich nun auch und bei 4 von 5 Sternen in den Bewertungen rechnet man mit sowas nicht, aber der Umgang des Auktionshauses mit meinem Problem lässt eben durchaus vermuten, dass jene die negative Bewertungen abgegeben haben, mit diesen im Recht waren.)

Vielen Danke schon einmal an alle konstruktiven Beitragschreiber!

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Noch ein Nachtrag:

Was ist hiermit?

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Eine Ausnahme gilt aber für so genannte Fernabsatzverträge. Deren Voraussetzungen liegen dann vor, wenn es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer und bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt und der jeweilige Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (vorliegend also das Internet) abgeschlossen wird (§ 312b BGB). In diesem Fall hat der Verbraucher nach § 312d BGB Recht, den Vertrag i.a. innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen und ohne Strafzahlung zu widerrufen.

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