Muss ich die Rechnungen des Verkäufers bezahlen (Ebay)?
Guten Tag,
ich versuch mich kurz zufassen. Habe vor ca. einem Monat einen hochpreisigen Gitarren-Verstärker bei Ebay verkauft, der 5 Jahre in meinem Besitz war. Der Verstärker funktioniert soweit und sieht äußerlich auch fast neu aus. Nur macht der kurz nach dem einschalten immer so Knackgeräusche und rauscht für ein paar Minuten. Ansonsten funktioniert das Gerät einwandfrei. Unter Fachkreisen würde man ganz einfach annehmen, dass die Röhren ausgetauscht werden müssen, was ich in den 5 Jahren kein einziges mal gemacht hab und ab und zu mal nötig ist.
Diesen Mangel hab ich natürlich in der Artikelbeschreibung angegeben und darauf hingewiesen, dass es wahrscheinlich die Röhren sein werden.
Auszug aus der Artikelbeschreibung:
"Zustand den Bildern entnehmen. Optisch bestehen keine Gebrauchsspuren. Der AMP wurde 5 Jahre nur als Übungsverstärker benutzt und war nie auf der Bühne. Die Röhren müssen wahrscheinlich mal getauscht werden, da er manchmal nach dem einschalten kurz rauscht beim warm werden."
So, jemand hat ihn vor ca. einem Monat gekauft, bei mir abgeholt und danach zur Reparatur gebracht. Die Röhren wurden getauscht und siehe da, es war leider nicht die Ursache der Störgeräusche. Der Verstärker ist jetzt noch weiterhin in Reparatur und muss sogar vielleicht nach Holland in den Vertrieb eingeschickt werden. Habe ich alles nicht beabsichtigt und auch nicht so kommen sehen.
Ich hab dem Verkäufer angeboten die Reparaturkosten bis 200€ zu übernehmen, weil mir das auch alles ziemlich unangenehm ist.
Der Verkäufer spielt jetzt allerdings darauf an, dass die 200€ bestimmt nicht reichen werden, womit er wahrscheinlich Recht hat. Aber jetzt zu meiner Frage.
Bin ich in irgendeiner Form dazu verpflichtet hier sowas wie Schadensersatz zu leisten oder trägt und trug der Verkäufer hier schon die ganze Zeit alleine das Risiko, da er ja davon wusste und klar darauf hingewiesen wurde?
Das die Röhren nicht die Fehlerursache waren ist zwar Mist, war aber auch nur meine Vermutung.
Danke schonmal für eure Meinung, bin sehr neugierig!
4 Antworten
Hast du die Gewaehrleistung ausgeschlossen ? Ansonsten hast du ein Problem.
Ich sehe keinen Grund für dich, da was zu bezahlen. Dass du nicht wusstest, woran das Knacken liegt, hast du mit 'wahrscheinlich' angegeben. Den Mangel mit dem Knacken hast du auch nicht verheimlicht.
Dass der Käufer das Gerät nun kostenpflichtig reparieren lässt, ist sein gutes Recht, aber nicht von dir gesteuert.
Wo ich eine Gefahr für dich sehe, ist, dass du mit einer Teilzahlung der Reparatur eine Schuldanerkennung indirekt abgibst und dich damit verpflichten könntest, die gesamte Reparatur zahlen zu müssen. Davor solltest du dich vorab absichern.
Die große Frage ist: Hast du eine Haftung ausgeschlossen in dem Gebraucht-Angebot?
Falls ja bist du zu nichts verpflichtet.
Unter Fachkreisen würde man ganz einfach annehmen, dass die Röhren ausgetauscht werden müssen, was ich in den 5 Jahren kein einziges mal gemacht hab und ab und zu mal nötig ist.
Damit hast du eine fachlich fundierte Einschätzung suggeriert. Warum schreibst du als Laie so einen Blödsinn?
Das die Röhren nicht die Fehlerursache waren ist zwar Mist, war aber auch nur meine Vermutung.
Das klang in der Beschreibung anders. Warte doch erstmal ab, wieviel die Reparatur kosten wird. Sind in den angeboteten 200€ die Röhren schon drin?
Ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast, hast du nicht verraten.
Du fachlich fundierte Einschätzung hast du abgegeben, indem du dich auf Fachkreise berufen hast.
Die "Fachlich fundierte Einschätzung" hab ich jetzt grade getätigt. Was hat das mit dem zu tun, was ich in der Beschreibung gesagt hab.
Das war eine Vermutung und das Klang auch so.
Aber ich merk schon anhand der Antworten, dass wir hier in Grauzonen unterwegs sind.
Dann werde ich wohl die Rechnung abwarten.