Muss ich den Anschluss Waschmaschine etc. bezahlen als Vermieter?
Hallo,
Meine Großmutter hatte in der Küche in der Wohnung ihre Wäsche gewaschen angeschlossen war hier sonst alles was man so braucht in einer Küche.
Einen Platz im Keller mit Anschluss für eine Waschmaschine in dem Waschkeller hatte sie nicht.
Es wurde bei Besichtigung im Mietvertrag uns sonst wo auch immer davon gesprochen und festgehalten waschen in der Wohnung in der Küche.
Nun kommt man scheinbar aber nicht voran mit dem Aufbau der Küche erstmal müsse ich jemanden holen der da was an den Anschlüssen macht die WM wird da immer angeführt !
In der Küche sind aber ja Anschlüsse vorhanden muss ich da etwas "aufbereiten" Verteiler oder etwas anbringen lassen?
Danke im vorraus
2 Antworten
Wenn du die Küche stellst, dann musst du auch für alle Anschlüsse sorgen- wenn der Mieter sich eine Küche einbauen lässt, muss die Küchenplanung die vorhandenen Anschlüsse mit einplanen- dann hast du damit nichts zu tun.
Das kann ich leider nicht beantworten- aber nicht jeder hat einen Waschkeller. sehr viele haben ihre Waschmaschine in der Küche oder im Bad.
Bei einer neuen Einbauküche wird der Anschluss der WM mit eingeplant und eine gebrauchte muss so ausgemessen und gekauft werden, dass es passt.
Ich glaube die hat einfach erstmal eine WM gekauft.
Aber kurz und Knapp muss ich nach meinen Verständnis nur Wasser, Ablauf und Strom Anschlüsse bzw. Abfluss stellen.
Was ein Mieter daraus macht ist dann was anderes. Also auch wenn nur Ein Anschluss/Abfluss vorhanden ist das Splitten oder Teilen der Anschlüsse fällt eben nicht in meiner Verantwortung als Vermieter/in?
Sie müssen: Die Wohnung muss so ausgestattet sein, dass die üblichen Elektrogeräte betrieben werden können. Auf einen Waschmaschinenanschluss hat ein Mieter keinen Anspruch.
Der Mieter kann einen solchen Anschluss aber auf eigene Kosten verlegen (lassen), wenn er Ihre Erlaubnis hierfür hat.
Das Jobcenter verschenkt kein Geld und einen Paragraphen dafür, dass Waschmaschinenanschlüsse vom Jobcenter bezahlt werden, gibt es nicht. Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, dass das Jobcenter hier irgendwas außer Miete bezahlen sollte.
damit ist sicher gemeint das die Schläuche der Maschine angeschraubt werden.
Also ich stelle keine Küche auch habe ich in der Findung des Mietpreises berücksichtigt das das man keinen Stellplatz in einen Waschkeller hat.
Zumal sollte sowas nicht in falle meiner Mieter/in das Jobcenter nicht aushelfen?
wieder eine andere frage danke