Muss ich an einem Integrationskurs teilnehmen?
Guten Tag,
vor fast 5 Jahren bin ich mit meiner Partnerin nach Deutschland gezogen. Ich habe eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige EU (FreizügG/EU) für 5 Jahre.
Ich brauchte keinen Sprachkurs und über einen Integrationskurs wurde auch nichts gesagt. Brauche ich aber einen abgeschlossen Integrationskurs, bzw. bin ich dazu verpflichtet, um meine Aufenthaltskarte zu verlängern?
Deutschkenntnisse habe ich und kann mich auch verständigen.
1 Antwort
Information auf der Seite des BAMF(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zu diesem Thema
Verpflichtung zur Teilnahme
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn sie sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können. Die Verpflichtung zur Teilnahme stellt die Ausländerbehörde fest.
Neuzuwanderer können zur Teilnahme verpflichtet werden, wenn sie Bürgergeld beziehen und die Verpflichtung in der Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist. In diesem Fall wird die Verpflichtung vom Träger der Grundsicherung ausgesprochen.
Eine Verpflichtung ist zu widerrufen, wenn es dem Ausländer zusätzlich zu seiner Erwerbstätigkeit nicht zuzumuten ist, an einem Teilzeitkurs teilzunehmen. Im Übrigen sind die Ausnahmetatbestände für eine Verpflichtung in § 44a Absatz 2 AufenthG zu beachten.
Weitere Informationen auf der Seite des BAMF
Woher ich das weiß:Recherche