Muss ein Kind für seine Familie finanziell aufkommen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der Sohn sich eine eigene Wohnung sucht, dann bekommt auch die Mutter wieder Hartz IV-Bezüge.

Da der Sohn aber in der gleichen Wohnung lebt, gilt dies als Bedarfsgemeinschaft, da wird das gesamte Einkommen zur Prüfung der Gewährung von Leistungen herangezogen, folglich gibts nur das Kindergeld für die Tochter, ansonsten wohl Nichts. kenne aber die Höhe der Miete nicht, also unter Vorbehalt gesagt das Ganze.

Sollte der Sohn ausziehen, muss aber auch befürchtet werden, das die Größe der Wohnung eventuell zu groß sein wird, weswegen ein Umzug in eine, 2 Personen entsprechend kleineren Wohnung verlangt werden könnte.

Die Mutter ist arbeitslos

Bezieht sie Arbeitslosengeld (1) oder Arbeitslosengeld 2, besser bekannt als "Hartz IV"?

Zumindest auf Zweiteres sollte sie Anspruch haben. Dann muß ihr Sohn regulär nicht mehr für den Familienlebensunterhalt aufkommen.

Er muss es nicht er kann es aber. Was ist daran so schlimm, es ist alles ein nehmen und geben. Nicht jedem geht es immer gut und nicht jedem immer schlecht.

angrypali 
Fragesteller
 03.07.2020, 01:17

Naja, eigentlich MUSS er das schon, da das Geld was sie momentan bekommen für nichts ausreicht.Klar ist das ein Geben und Nehmen innerhalb der Familie, aber mit den ganzen Kosten seiner Familie, schafft er es leider garnicht zu sparen. Und das ist schade.

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Kein Kind muss im SGB -ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) für die Eltern und schon gar nicht für Geschwister mit seinem Einkommen aufkommen.

Es muss dann nur seine Anteil an der Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an die Eltern oder Mutter zu zahlen, ab 25 wäre das Kind eh aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus, auch wenn es gar kein Einkommen hätte und könnte dann unabhängig von den Eltern ALG - 2 beziehen.

Unter 25 und mit genug anrechenbarem Einkommen ( was ca.2500 € Netto dann auf jeden Fall wären ) würde das Kind aus der BG - der Eltern raus sein und dann im Regelfall eine normale WG - mit den Eltern bilden, wenn das Jobcenter keine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) und somit unterstellt, dass eine finanzielle Unterstützung erfolgt.

Dieser Vermutung kann man aber fristgerecht, schriftlich und wahrheitsgemäß widersprechen und als letzte Möglichkeit ausziehen und sich eine eigene Wohnung suchen, was mit diesem Einkommen wohl kein Problem sein sollte.

Ein Kind ist er ja dann nicht mehr. Aber ein Erwachsener der im elterlichen Haushalt lebt.

Ob und wieviel Aufstockung dieser Haushalt beantragen könnte, bzw. wie es wäre wenn die Mutter H4 beantragt (für sich und ihre jüngere Tochter)... und inwieweit ihr erwachsener voll berufstätiger Sohn dort mit einberechnet wird, das könnten er und seine Mutter mal direkt beim Amt erfragen.