Muss der Verkäufer von einem Haus mitteilen, wenn die Heizung nicht mehr betrieben werden darf?

3 Antworten

Nun es steht und fällt was im Kaufvertrag steht.Die einzige Chance,die ich sehe,dem Verkäufer,Makler nachzuweisen,das sie Kenntnis von diesem Problem hatten und es absichtlich verschwiegen haben.Ich würde bei der Heizungsanlage ansetzten.Wer wartet diese Heizung,oder hat sie gewartet?SInd in der Zeit,nach dem Schreiben vielleicht Angebotsanfragen bei dier Firma eingegangen?Hat es diesbezüglich vielleicht schon Vorgespräche gegeben?So könnte man den Kenntnisstand nachweisen und vieleicht den Kaufvertrag,Wertminderung,Kosten,durchsetzten oder zurück treten.Bei solchen Fragen diesbezüglich würde ich schon etwas listig vorgehen und nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.

mein Mann und ich haben im November ein Haus gekauft.

OK.

Heute haben wir erfahren, dass die Heizung nicht mehr verwendet werden darf. Bei uns wird das Gas von L- auf H-Gas umgestellt und eine Anpassung ist bei unserer Heizung nicht möglich.

Das ist leider durchaus möglich, ja.

Die Erhebung/ das Schreiben ging Anfang/ Mitte 2021 raus, in dem mitgeteilt wurde, dass es bei unserem Haus nicht möglich ist.

Da eher nicht davon auszugehen ist, dass diese Mitteilung des Grundversorgers per Einschreiben mit Zustellungsurkunde ergangen ist, werden sich die Erben darauf berufen, davon nichts gewusst zu haben (was auch durchaus möglich ist, wenn der Erbfall erst nach der Zusendung eingetreten war und je nachdem, wie das Objekt zwischenzeitlich betreut wurde). Ich würde daher davon ausgehen, dass hier es unmöglich sein wird, den Vorwurf der arglistigen Täuschung nachzuweisen als Kläger.

Hätten die Erben/ der Makler uns mitteilen müssen, dass die Heizung ausgetauscht werden muss?

Wenn er davon gewusst hat, ja.

Müssen wir nachweisen können, dass sie es gewusst haben?

Natürlich - ihr erhebt einen Anspruch, also obliegt euch auch die beweislast.

Gibt es rechtliche Schritte?

Ja; Schadenersatzklage oder Aufhebung des KV. Beides sehe ich hier bei der Fallage als bestenfalls mit minimalen Erfolgsaussichten bei erheblichem Kostenrisiko ausgestattet an. Das Geld für die Anwälte im fünfstelligen Bereich solltet ihr mMn lieber für die neue Heizung investieren. Ansonsten befragt einen Anwalt mit einer Einschätzung; eine RSV wird das hier übrigens sowieso nicht bzw. bestenfalls mit einem Einmalbetrag (je nach Vertrag) übernehmen.

Wenn der Verkäufer davon wusste, muss er das mitteilen. Das die Erben es wussten muss ja nun mal nicht wirklich so sein. Da musst du schon knallharte Beweise vorlegen können.