Muss der ehemalige Arbeitgeber Ausbildungsgehalt auszahlen nach Kündigung in der Probezeit?
Moin,
habe am 11.11.2023 meine fristlose Kündigung zum 13.11.2023 erhalten.
Ich war eigentlich grade in der Ausbildung.
Nun frage ich mich ob der ehemalige Arbeitgeber für die Zeit vom 1.11.23-13.11.23 mir die Zeit für die ich arbeiten war trotzdem auszahlen muss.
mein Bedenken ist das die Firma das nicht zahlt.
auf nette Antworten würde ich mich freuen.
Bist du am 11.11 und 12.11 und 13.11 noch ganz regulär arbeiten gegangen?
War in den Zeitraum krankgeschrieben wo ich die Kündigung erhalten habe durch eines Arbeitsunfalles
2 Antworten
Ja, die Arbeitszeit bis zur Kündigung muss natürlich bezahlt werden.
Ja, das muss bezahlt werden. Du warst anwesend und das ist zu entgelten. Ob Du da nur herumgesessen bist oder sehr gut gearbeitet hast, ist einerlei.
Eine Kündigung wegen eines Arbeitsunfalls ist mehr als zweifelhaft; da solltest Du den Betriebsrat hinzuziehen.
Ich vermute, dass Du dort nicht hinpasst, aus welchen Gründen auch immer. Gegen die Kündigung an sich kannst Du eher nichts machen. Bestenfalls könnte die Fristlosigkeit nicht in Ordnung sein. Es kommt darauf an, was dazu im Vertrag steht.
Man kann Dich fristlos rauswerfen, wenn Du beispielsweise schlägerst oder klaust. Ein nicht selbst verschuldeter Unfall ist kein gültiger Grund. Wenn Du aber mutwillig den Unfall herbeigeführt hats, ist das wieder anders.
Wir kennen die Umstände nicht.
Betriebsleitung, Betriebsrat und Meister/Ausbilder sind zu keinem Gespräch interessiert ☹️
Es werden auch auf keine Anrufe und Mails reagiert. Aufs Betriebsgelände darf ich auch nicht mehr. Keine Ahnung wieso