Müsste man wegen Diebstahl hier haften?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man nicht beweisen kann oder glaubhaft widerlegen das man mit dem Entwenden nichts zu tun hatte, wird man den Schaden wohl ersetzen müssen.

Denn normalerweise findet sich kein Diebesgut bei jemanden in den Taschen wenn er nichts damit zu tun hat.

Wobei auch hier gilt, im Zweifel für den Angeklagten. Nur weil Diebesgut bei einem gefunden wird bedeutet nicht das man was mit dem Diebstahl zu tun hatte.

Das glaubt vermutlich eher niemand, wenn es keine Videoaufnahmen gibt.