Müssen Leute einen auf Toilette lassen?
Ich habe mir die Frage gestellt ob Leute einen auf Toilette lassen müssen? z.B. Resturants, Imbiss', Bistro usw. Und ob es richtig ist das für Nichtgäste z.B. 50 Cent berechnet wird. (Was ist wenn man kein Geld bei hat und dringend auf die Toilette muss?)
23 Antworten
du hast wohl ein recht darauf die Toilette zu nutzen, das steht sogar so im BGB(Bundesgesetzbuch).
Bin Gastronom und habe schon mal vor Jahren jemanden abgewiesen. Die Schriftstücke der Behörden die uns danach angeschrieben haben, habe ich immer noch... Kostete uns damals schlappe Euro 160,- und ne unterlassungserklärung (vom Verbraucherschutzamt)! Alles klar !?
Ja, nicht alles was Recht ist wird auch in einem Gesetzestext niedergeschrieben. Es gibt sooo viele Institutionen, die ihre eigenen Regeln haben.
ich weiß, es bringt ja auch nichts mit jemandem wegen ner Toilette vor Gericht zu verhandeln.....ist irgendwie albern
Tja, schlechten Anwalt gehabt, moinsen. Aber einmal abgesehen davon: Ich finde es auch eine Schweinerei, als Gastromon jemanden abzuweisen.
Keinen Anwalt gehabt, direkt Richter befragt :) UND: DIESEN "GAST" hätte glaube ich jeder abgewiesen... scháuder...
man hat aber kein RECHT die toilette von fremden, sprich restaurant ect. zu nutzen
wenn du mir den Gesetztestext zeigst, dann gibts die 50cent Toilettengeld das nächste mal von mir :)
weiß ich nicht genau , aber hier wird sich vom Gericht dazu geäußert: http://www.castor.de/presse/ejz/2004/oktober/23.html
TreCool: Du hast aber schon gelesen, worum es da in dem Urteil geht? Dass man Menschen auf die Toilette gehen lassen muss - aber nicht auf die eigene.
nein, müssen die nicht es sei denn du kaufst da was, dann wäre das ziemlich unhöflich, die miesten lssen einen aber so aufs klo ;D, finde ich übertrieben 50 cent fürs klo zu bezahlen. Bald müssen wir auch noch fürs gucken bezahlen.. Die übertreibens echt
Aus nem Anwaltsforum: Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.
Die Freistellung der Benutzung der Toiletten durch die Öffentlichkeit ist eine freie Entscheidung des jeweiligen Gastwirtes.In manchen Städten gibt es Vereinbarungen zwischen Gastronomen und der Gemeinde, wonach die Öffentlichkeit die Toiletten der der Vereinbarung angeschlossenen Betriebe nutzen darf. Einen generellen Rechtsanspruch auf die Toilettenbenutzung gibt es aber nicht.
Möglicherweise kann eine solche Verweigerung so etwas wie eine "Unterlassene Hilfeleistung" sein. Dafür müssen allerdings mehr Voraussetzungen vorliegen, als blosser Druck auf der Blase. :)
Hallo,
zunächst aber heißt BGB nicht "Bundesgetztbuch" sondern "Bürgerliches Gesetzbuch"!
So, und hier die richtige Antwort (Quelle: http://www.anwaltshotline.org)
**"...Eine Gaststätte ist grundsätzlich ein privater Gewerbebetrieb. Der Inhaber des Betriebes ist Inhaber des Hausrechtes. Er kann entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht bzw. wer ihn eventuell verlassen muß.
Ob es sich hierbei um eine Gaststätte oder Cafeterie oder Ähnliches handelt, ist juristisch gesehen irrelevant.
Für alle Gastronomiebetriebe gelten diesbezüglich die gleichen Grundsätze.
Hieraus folgt, daß es die Entscheidung des Inhabers des Betriebes ist, ob er Passanten die Benutzung seiner Toiletten gewährt oder nicht. Einen Rechtsanspruch hierauf gibt es nicht.
Wenn ein Inhaber einer Gaststätte einer Person, die nicht Gast bei ihm ist, die Benutzung verweigert, so hat diese hier keinerlei rechtliche Handhabe. Sie kann allenfalls eine andere Gaststätte aufsuchen, um dort um die Benutzung anzufragen oder auf eine öffentliche Toilette zurückgreifen.
Die Freistellung der Benutzung der Toiletten durch die Öffentlichkeit ist folglich eine freie Entscheidung des jeweiligen Gastwirtes.In manchen Städten gibt es Vereinbarungen zwischen bestimmten Gastronomen und der Gemeinde, wonach die Öffentlichkeit die Toiletten der der Vereinbarung angeschlossenen Betriebe nutzen darf (z.B. Radolfzell). Einen generellen Rechtsanspruch auf die Toilettenbenutzung gibt es aber nicht.
Möglicherweise kann eine solche Verweigerung so etwas wie eine "Unterlassene Hilfeleistung" sein. Dafür müssen allerdings mehr Voraussetzungen vorliegen, als blosser Druck auf der Blase...."**
Gruß
Heiamachen
Ja, das ist alles ok so.
Niemand muss irgendjemadnen auf sein Eigentum oder seinen Besitz lassen.
Nach §903 BGB hat man das recht jeden ohne irgendeine Begründung von der nutzung seines Eigentumes auszuschließen.
Wenn man keine 50 Cent hat, dann ist das nicht as Problem der Person der die Toilette gehört.
Falsch! Keiner hat ein Recht die Toilette eines Fremden zu benutzen. Auch der Betreiber eines Restaurants darf einem Nicht-Kunden den Zugang zu den Toiletten verwehren. Dies geschieht freiwillig!!