Müssen die Schulnoten beim Schulwechsel/Umzug von der alten Schule beim Zeugnis mitberücksichtig werden ?
Wir sind im Anfang Mai 2016 innerhalb von NRW umgezogen. Meine Tochter, bis dahin 9. Klasse Realschule. Bis zum Umzug stand sie an der alten Realschule in Englisch glatt 4. (steht so um Überweisungszeugnis/Aussage der alten Lehrerin) In der neuen Realschule bekam sie nicht alle Unterrichtsmaterialien und schrieb eine 5. Mündlich angeblich auch 5. Auf dem 2. Halbjahreszeugnis 2016 steht in Englisch eine fünf. Laut Aussage der Lehrerin kann sie nur die fünf verantworten, da sie bei ihr 5 steht.
Nun, ist es das Bewerbungszeugnis und wir Eltern sind mit der fünf nicht einverstanden, da unsere Tochter in dem Halbjahr einen Notendurchschnitt von 4,5 erworben hat. Wobei sie die längere Zeit des Halbjahres an der alten Schule verbracht hat.
Wie kann ich weiter vorgehen? Auch die Schulleitung zeigt sich uneinsichtig. Wir sollen bei der Bewerbung das Übergangszeugnis beilegen. Danke.
1 Antwort
Hallo oelschlegel,
nach § 49 des Schulgesetzes NW erhält ein Schüler
3. ein Überweisungszeugnis, wenn sie innerhalb einer Schulstufe die Schule wechseln; auf Überweisungszeugnissen sind erworbene Abschlüsse und Berechtigungen zu vermerken.Gängige Regelung ist dann: Wenn der Beobachtungszeitraum für eine Zensur weniger als 6 Unterichtswochen ist, wird das Zeugnis mit dem sinngemäßen Vermerk übernommen, dass die Leistungen dem Vorschlagszeugnis der abgebenden Schule entsprechen.
Ist der Beobachtungszeitraum größer als 6 Wochen, kann die Schule ein eigenes Zeugnis ausstellen, wird aber meist bessere Zensuren aus dem Vorschlagszeugnis, wenn zwischen zwei Zensuren entschieden werden soll, berücksichtigen. (Sie muss es allerdings nicht.)
Einen Beleg für diese Regelung habe ich im Gesetz nicht gefunden, aber ich kenne es nur so.