Mündliche Abfragen an bayrischen Gymnasien
Hallo,
meine Frage ist, ob es erlaubt ist, einen Schüler nach vorne zu holen und abzufragen, wenn er in der Vorstunde nicht anwesend war.
lg
2 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bayern
Ja, das geht.
Was aber nicht geht, dass der Schüler über den Stoff ausgefragt wird, welcher in der Stunde behandelt wurde, in der der Schüler nicht anwesend war.
Aber es ist möglich den Schüler auszufragen, über die Stunde, in der der Schüler als letztes da war. Und wenn es vor drei Wochen war.
Erlaubt ist es, aber nicht gerade fair!