MPU?.?

tryanswer  15.01.2025, 20:32

Gegen die Anordnung oder gegen das Gutachten?

anonym0739 
Beitragsersteller
 15.01.2025, 20:35

Beides eigentlich

2 Antworten

Die MPU-Anordnung ist eine vorbereitende Maßnahme zu einer Entscheidung und kein eigenständiger Verwaltungsakt, somit ist dagegen kein Einspruch möglich. Es handelt sich dabei (wie von einem anderen Antwortgeber behauptet) idR nicht um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Vorgehen kann man aber gegen den Entzug der Fahrerlaubnis wenn die MPU-Anordnung z.B. rechtswidrig ist, dann müsste auch die MPU-Anordnung überprüft werden.

Gegen ein "fehlerhaft" erstelltes Gutachten hingegen kann man Einspruch einlegen, (dies unterliegt jedoch Fristen die man einhalten muss), hier wäre ein RA für Verwaltungsrecht empfehlenswert.

Gegen die Anordnung einer MPU ist im Prinzip kein Widerspruch möglich, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt - zumindest führt ein Widerspruch in der Regel nicht dazu, daß die MPU entfällt.

Gegen das Gutachten kann man Einspruch einlegen. Den muß man jedoch auch begründen und das ist normalerweise nur mit einem Gegengutachten möglich.