Motorschaden nach Werkstatt muss ich zahlen?

3 Antworten

das wird ne schwierige Nummer. erst mal müsste bewiesen werden, dass der Kühlmittelverlust durch eine mangelhaft ausgeführte Reperatur verursacht wurde. Ist das gelungen müsste nachgewiesen werden, dass es keine Warnzeichen gab, ehe es zum Folgeschaden gekommen ist.

Du solltest dich auf jeden Fall schon mal um einen guten Anwalt und einen kompetenten Gutachter kümmern oder den schaden gleich abschreiben

Ja, die Werkstatt muss natürlich auf ihre Arbeit Gewährleistung geben.

Ein Kühlmittelverlust steht eindeutig im Zusammenhang mit dem Wechsel des Thermostat. Also ruf bei dieser Werkstatt an und lass den Wagen in diese Werkstatt holen, damit diese den von denen verursachten Schaden beheben. Das muss natürlich diese Werkstatt selbst zahlen.

Die Motorkontrollleuchte könnte jedoch aus einem anderen Grund leuchten und aus reinem Zufall ist es erst jetzt aufgefallen. Wenn die Ursache nicht an dem Kühlmittelverlust liegt, dann ist es ein eigenständiger Fehler und die Werkstatt muss es nicht zahlen.

Natürlich, wenn die da was nicht angezogen haben und dann die Flüssigkeit wieder raus ist. Aber musst du halt iwi beweisen.


fluffcom 
Fragesteller
 04.05.2024, 13:20

Danke! Ich denke mal der Beweis ist das fehlende Kühlmittel? Der ADAC kam ja leider nicht

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Hannes178  04.05.2024, 13:22
@fluffcom

Könnte ja auch irgendwie anderst passiert sein. Würde mal zu Werkstatt gehen und das denen sagen. Und wenn die sich Quer stellen den Anwalt einschalten und ich denke mal von jemand externen anschauen lassen der dann sagen kann obs die Schuld von der Werkstatt war.

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