Motorrad auf mich zulassen?
Ich habe mir gestern ein Motorrad gebraucht gekauft. Es ist noch auf die andere Person angemeldet. Wie muss ich jetzt vorgehen? Erst Versicherung anmelden, auf mich umschreiben, Motorrad abholen? Wie ist die Reihenfolge und wo muss ich da hin?
Darfst Du das zugelassene Motorrad bei deinem Verkäufer abholen?
Wieviele km musst Du denn fahren, wenn Du das Motorrad abholen möchtest?
Der Freund meines Vaters holt es mit mir ab weil ich mit meinem Führerschein noch nicht ganz durch bin. Ist eine 45 min Fahrt
4 Antworten
Zuerst würde ich den Verkäufer fragen, ob Du das zugelassene Motorrad bzw. dein Vater abholen darfst.
Zur Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis
- HU-Bescheinigung (vom TÜV oder GTÜ oder Dekra etc.)
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuern kannst Du vor Ort unterschreiben lassen
- das amtliche Kennzeichenschild (falls das Motorrad noch zugelassen ist und Du dieses nicht übernehmen möchtest oder der Vorbesitzer es nicht möchte)
Sollte der Vorbesitzer das Motorrad erst abmelden wollen, könntest Du zunächst auch Kurzzeitkennzeichen beantragen. Diese gelten maximal 5 Tage und sind nur für Überführungs- oder Probefahrten gültig:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II in Kopie
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen) - ich würde dir empfehlen, dass Du für die Kurzzeitkennzeichen, die gleiche Versicherung, wie für die endgültige Zulassung auswählst, weil sie dann verrechnet wird
- Personalausweis
- HU-Bescheinigung
- Gebühr ca. 13 € + die Kosten für die Kuzzeitkennzeichen
eVb bei deiner Versicherung holen, mit Zulassungsbescheinigung 1 und 2, Nachweis über die HU, EC-Karte und Identitätsnachweis zur Zulassungsstelle dackeln. Kennzeichen kannst du übernehmen.
Du braucht zuerst von deiner Versicherung eine KBA Nummer... Ohne die keine ummeldung. Dann gehst du mit dem Kaufvertrag, der KBA Nummer und dem Fahrzeugbrieg, sowie den Fahrzeugschein zum Straßenverkehrsamt. Dann kannst du das Motorrad auf dich zulassen. Anschließen kaufst du Nummernschilder (Bei mir im Amt kann man die unten im Gebäude erwerben). Danach gehst du wieder zum Straßenverkehrsamt und lässt die Plakette drauf kleben. Gehst raus und fertig...
Ich habe damals um mir einen Weg zu sparen Kennzeichen online reserviert beim Straßenverkehrsamt und dann die Schilder auf einer von 1000 verschiedenen Internetseiten bestellt. Die Reservierung kostet aber pasr Euro) und du musst halt warten bis die Schilder bei dir ankommen...
Wie gesagt ist überall im Detail ein wenig anders. Ich habe früher in Essen gewohnt jnd wohne nun in Gelsenkirchen.
In Essen musste man beim Amt schon nen Termin machen sonst wartest du da wenn du Pech hast nen ganzen Tag ohne dran zu kommen. In Gelsenkirchen kann man ohne Termin einfach durchmarschieren😅
Es gibt auch die Option eines Anmeldeservice. Gibts in jeder Stadt. Denen gibst du alle Ubterlagen und die Kümmern sicv dann um alles.
Habe ich auch schon gemacht. 130€ Kostet das und die Holen alles bei dir Zuhause ab und bringen es dir zurück wenn alles erledigt ist. Dauert meist 24 Std...
Die 130€ sind aber nur für den Service... Amt Gebühren Nummernschilder etc kommen natürlich extra oben drauf.
Sry hab mich vertan... ich meinte evb Nummer. Und ich musste den Kaufvertrag mitnehmen bei mir. Schadet ja auch nicht 2 Din a4 Seiten mehr mit zu nehmen. wenn man sie nicht braucht ok wenn doch hat man sie dabei. und kennzeichen übernehmen geht soweit ich weiß nur wenns die selbe Stadt ist wie vorher
beim Auto würd ich sagen: Zulassungsbescheinigung I u. II plus AU-Bescheinigung, Iban, eVB sowie dein Perso sollten reichen, ebenso die Kennzeichen mitnehmen.
Die AU-Bescheinigung ist nicht erforderlich! Allerdings die HU-Bescheinigung! Diese beinhaltet automatisch die AU.!
Das ist richtig! Wenn Du die AU in deiner Werkstatt durchführen lässt, ist die AU Bescheinigung bei der HU vorzulegen. Sonst würde dein Fahrzeug nicht die HU bestehen.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges ist allerdings die Vorlage der HU Bescheinigung erforderlich.
Wäre die Vorlage der AU Bescheinigung für die Zulassung eines Fahrzeuges ausreichend, wäre somit die Zulassung eines verkehrsunsicheres Fahrzeuges bzw. ohne gültiger HU möglich.
"Du braucht zuerst von deiner Versicherung eine KBA Nummer.."
Blödsinn. KBA-Nummern gibt's vom KBA.
"Kaufvertrag" interessiert niemanden auf der Zulassungsstelle.
Kennzeichen kann man übernehmen, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist.