Möchte wissen, ob ich mich im Grundbuch aus persönlichen Dingen löschen kann. Habe keine Nachkommen. Dann würde mein Bruder allein im Grundbuch stehen.?

3 Antworten

Wenn du mit deinem Bruder gemeinsam im Grundbuch stehst, kannst du deinem Bruder deine Hälfte schenken oder verkaufen. Hierfür ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

Du kannst aber auch ein Testament schreiben, mit welchem du deinem Bruder die Haushälfte vererbst.

Was nun Sinn ergibt, hängt von deiner eigenen- auch finanziellen Situation ab.

Ja, kann man, allerdings sollte man hier die Freibeträge im Blick behalten und überlegen ob eine sogennannte Ringschenkung hier die bessere Wahl ist.

Sie können Ihren Anteil in notarieller Fform auf Ihren Bruder übertragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung