mit wieviel jahren darf man ne ausbildung zur altenpflegerin absolvieren?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe mit 16J.meine Ausbildung zur Kinderkrankenschwester begonnen und hatte mit 19 mein Examen.Nachtdienst durften wir erst ab 17 J machen, mit Einwilligung der Eltern meine gaben sie nicht ,Begründung in dem Beruf wird es noch oft genug Nachtdienste geben, womit sie recht hatten.Kurze Schichtwechsel sind auch unzulässig ansonsten spricht nichts gegen eine Ausbildung ab 16 J.Ein Praktikum wäre angeraten denn der Beruf ist mit eines der "Schwersten"nicht nur körperlich... Alles Gute

Man kann die Ausbildung schon eher beginnen, aber erst mit 18 - also der Volljährigkeit - richtig selbstverantwortlich als Pflegehelfer oder Betreuungshelfer oder Krankenschester arbeiten. Schließlich hat man ja Verantzwortung für die Gepflegten. Hier kannst du dich auch mal schlau machen, die bilden auch aus: http://www.vividus-akademie.de/pflege-und-betreuung/pflegehelfer.html

Auf Deine Frage gibt es leider keine eindeutige Antwort. Aber zuerst mal ....

...ist es tatsächlich so, dass im Altenpflegegesetz die Zugangsbedingungen zur Ausbildung kein Mindestalter vorschreiben.

§6 Altenpflegegesetz: Zulassungsbedingungen zur Ausbildung sind die gesundheitliche Eignung des Bewerbers sowie der Realschulabschluss bzw. eine gleichwertige 10jährige Schulbildung oder der Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung oder die Zulassung als Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer (vgl. §6 AltPflG).

Jedoch wird - vor allem von den praktischen Ausbildungsstätten- häufig ein Mindestalter (welches sich zwischen 16-18 Jahren bewegt) gefordert. Dies ist grundsätzlich zulässig. Der Grund ist, dass aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) jugendliche Beschäftigte unter anderem mehr Urlaubsanspruch, längere Pausen sowie längere Ruhezeiten zwischen den Schichten haben müssen und keine Nachtarbeit leisten dürfen (vgl. §8-21b dritter Abschnitt erster Teil JArbSchG).

Diese Einschränkungen des JArbSchG möchten und können manche praktischen Ausbildungsstätten nicht hinnnehmen, da der reguläre Arbeitsablauf nicht eingehalten werden kann.

Deshalb hilft es Dir nur, Dich an den für Dich infragekommenden Orten bei den Ausbildungsstätten zu infomieren, ob und welches Mindestalter gefordert wird.

Gruß und viel Glück für deine Bewerbung

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer für Pflegeberufe

Wenn der Ausbildungsträger die Jugendschutzgesetze beachtet und Dich nimmt, obwohl Du im praktischen Teil Deiner Ausbildung nicht in allen Schichten, oder nur Zeitversetzt arbeiten darfst, kannst oder darfst Du auch mit 16 Jahren die Ausbildung beginnen.

soweit ich weiss musst du dafür erst ein praktikum machen, danach erst die ausbildung. die dann mit 18 weil du da auch nachtschicht und sonntagsschicht machen musst.