Mit U18 alleine an Kasse arbeiten und alk. Getränke verkaufen?

5 Antworten

So langsam wird es peinlich ständig die anderen Antworten bei Rechtsfragen als falsch zu bezeichnen. Ist aber so.

Nach §22 Absatz 1 JArbSchG darf der AG Jugendliche nicht  sittlichen Gefahren aussetzen. Allerdings wird der VERkauf von Tabak/Alkohol NICHT als sittliche Gefahr angesehen. Auch der Verkauf von Kondomen ist keine sittliche Gefahr.

Genauso darfst du allein kassieren, sofern dein Chef dich für tauglich erachtet. Was verboten ist, steht im Jugendarbeitsschutzgestetz, ist frei zugänglich. 

Nein, das geht nicht.

Fraganti  04.07.2015, 17:16

Warum nicht? 

0

Du darfst schon alleine kassieren Nur Alkohol und Zigaretten darfst du nicht verkaufen

ImBackAgain43 
Fragesteller
 04.07.2015, 17:11

Auch kein Bier ?

0
Guetta77  04.07.2015, 17:12

Hmm das weiß ich nicht, rein theoretisch müsste man bei Bier Sekt und Wein ja nochmal unterscheiden

0
Fraganti  04.07.2015, 17:15

Bitte Gesetzesquelle angeben. 

0
Jewi14  04.07.2015, 17:19
@Fraganti

Die Gesetzesquelle möchte ich auch mal kennen lernen, die gibt es nicht! Aber man merkt, der Antwortgeber hat keine Ahnung und ratet nur.

0
Fraganti  04.07.2015, 17:23
@Jewi14

...rät... oder in der Vergangenheit ...riet...


0
Jewi14  04.07.2015, 17:28
@Fraganti

Ich weiß, ich wollte deutlich machen, dass ich nicht "einen Rat geben" meine, sondern  "etwas erraten" meine.

0
Guetta77  04.07.2015, 21:27

Ich kenne genug minderjährige die an der Kasse arbeiten teilweise bei großen Unternehmen und Banken

0
Guetta77  04.07.2015, 21:30

§ 22 Jugendarbeitschutzgesetzt müsse das stehen Du darfst halt nur nicht das kaufen was du selber nicht konsumieren darfst

0