Mit implantiertem Defibrillator Hobbypilot werden?


19.12.2024, 18:40

Egal ob Segel, Motorsegler oder propellermaschine, ist es mit irgendeiner davon möglich?

1 Antwort

Es gibt in der Flugmedizin drei Tauglichkeitsklassen, nämlich Klasse 1 (für Berufspiloten, für dich irrelevant), Klasse 2 (für Hobbypiloten) und zusätzlich das Tauglichkeitszeugnis für LAPL (uA. für Segel- und Leichtflugzeuge). Mit jeweils absteigenden Anforderungen, aber in jedem Fall ausgerichtet nach der "Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 der Komission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011" (online: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0027). Und in dieser heißt es im Unterabschnitt 2 zum Herz-Kreislaufsystem wie folgt:

e) Rhythmus- und Überleitungsstörungen
1. Bewerber sind als untauglich zu beurteilen, wenn bei ihnen einer der folgenden medizinischen Befunde vorliegt:
i) symptomatische sinoatriale Störung;
ii) kompletter AV-Block;
iii) symptomatische QT-Verlängerung;
iv) automatisches implantierbares Defibrillator-System;
v) ventrikulärer antitachykarder Herzschrittmacher.

Wird also nichts.


Inkognito-Nutzer   19.12.2024, 22:16

D.h. ich bräuchte Klasse 2 UND LAPL, um fliegen zu dürfen? Brauh man LAPL für irgendwas nicht?