Mit fremder Fahrkarte erwischt worden!

11 Antworten

Ja, sie dürfen nach dem Ausweis fragen und er hat ihn dann auch borzuzeigen. Dein Freund hat sich die Leistung erschlichen. Er kann froh sein, dass er nur die 40 Euro bezahlen muss und keine Anzeige bekommt. sie hätten auch die Polizei rufen können zur Feststellung der Personalien.

Der Fahr- Ausweis ist personenbezogen und nicht an andere übertragbar.

In den AGB jedes Verkehrsbetriebes steht, dass sich jeder Fahrgast zusätzlich mit amtlichem Ausweis auf Verlangen ausweisen muss,auch Kinder. Er wird zahlen müssen.

Wenn er eine namensgebundene Karte hatte, muss er sich ausweisen können. Die sind nämlich für gewöhnlich günstiger, als die Karten, die man einfach weitergeben kann. Da wollen die natürlich eine Sicherheit. In dem Fall können sie genausogut die Polizei rufen - da kann er eigentlich froh sein, dass sie nur die 40 EUR von ihm wollen. :/

Wenn die Karte eine Monats- bzw. Jahreskarte war, ist sie nicht übertragbar, und so kann nur der wirkliche Besitzer die Karte benutzen. Wenn man die Karte von jemanden anders benutzt, gilt das als fehlen der Karte, und sie können Dich anzeigen, so weit du mindestens 14 Jahre alt bist. Das Verlangen des Personal- bzw. Schulausweis, sollte nur klarstellen wie alt die Person mit der fehlenden Karte ist.

Wenn eine Fahrkarte aur eine bestimmte Person ausgestellt wurde, ist sie immer nur in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis gültig. Das steht auch mit Sicherheit irgendwo festgeschrieben. Die Kontrolleure sind jederzeit berechtigt, zu überprüfen, ob der Fahrgast auch der rechtmäßige Besitzer der Karte ist.

In diesen Fall steht nicht nur der strafrechtliche Tatbestand des Erschleichens von Leistungen (Schwarzfahren), sondern ein astreiner Betrug zur Debatte. An eurer Stelle würde ich da ganz kleine Brötchen backen, denn wenn es zur Anzeige kommt, wird es richtig teuer.